Lexipedia

Stöckli Hans · Ständerat · 2018-03-15

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-15

Wortprotokoll

Sinnigerweise findet die Diskussion zu diesem Thema als letztes Traktandum der Session vor dem Schlussabstimmungstag statt. Das bedeutet: Alle sind schon auf die nächste Arbeit ausgerichtet. Aber hier geht es tatsächlich um sehr viel, es geht um die Frage: Können wir Menschen, die eine schwierige Krankheit haben, helfen, können wir die Ursache für den Umstand bekämpfen, dass sie nicht an die für sie nötigen Medikamente gelangen? Hinter dem technischen Titel der Interpellation verbirgt sich nämlich die grosse Tragik von Patienten mit seltenen Krankheiten.

Ich danke auf der einen Seite dem Bundesrat für die ausführliche Antwort auf die Fragen zu den administrativen Zwängen der Preisgestaltung, die ich teilweise verstehe. Ich möchte aber gleichwohl kurz aufzeigen, um welche Konsequenzen es hier geht.

Ich gehe davon aus, dass wir uns alle einig sind, dass Menschen mit einer lebensbedrohlichen Krankheit geholfen werden soll, wenn es eine wirksame, zweckmässige und auch wirtschaftliche Therapie gibt. Das hat das Bundesgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2010 bestätigt. Bei rund einem Drittel der 900 von Cystischer Fibrose Betroffenen in der Schweiz ist das aktuell der Fall. Diese häufigste genetische Stoffwechselkrankheit schädigt insbesondere die Lunge. Was heisst das konkret? Es existiert zum Glück erstmals eine Therapie, die den Schädigungsprozess verlangsamt und die Lebensqualität der Patienten verbessert. In allen umliegenden Ländern der Schweiz erhalten von Cystischer Fibrose Betroffene diese Therapie. Kinder und Jugendliche sind beispielsweise wegen eines Infektes nicht mehr wochenweise im Spital, sie versäumen die Schule nicht mehr und fehlen nicht bei ihrer Ausbildung.

Ich denke, die Schweiz hat mindestens ein genauso potentes Gesundheitssystem wie die umliegenden Länder. Dennoch warten insbesondere Kinder und Jugendliche in unserem Land seit Monaten darauf, dass ihnen die IV die Therapie vergütet, damit sie ebenfalls von einer Verbesserung ihres Zustandes profitieren können. Das ist nicht nur unmenschlich, sondern macht auch aus dem Blickwinkel der Kosteneffizienz keinen Sinn. Für einmal kann die Verantwortung nicht an die Krankenversicherungen abgeschoben werden. Letztere sind vom Nutzen der Therapie auch überzeugt, da sie für Erwachsene die Kosten mehrheitlich übernehmen.

Diese Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur unbefriedigend, sie ritzt meiner Meinung nach an den Grundpfeilern der sozialen Gerechtigkeit und trifft die Schwächsten, die Kinder und Jugendlichen. Keinen Zugang zu haben zu einer neuen und innovativen Therapie bedeutet, dass Kinder und Jugendliche irreparable Schädigungen erleiden und Lungentransplantationen nötig werden. Neben dem unnötigen Leid werden auch hohe Kosten verursacht, die bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bisher nicht in Rechnung gebracht wurden. Bei einer stetigen Verschlechterung der Situation sind bekanntlich die Folgekosten sehr beträchtlich. Natürlich muss der Bund darauf schauen, dass nur diejenigen Therapien bezahlt werden, die nicht nur wirksam und zweckmässig, sondern auch wirtschaftlich sind.

Damit, Herr Bundesrat, bin ich beim Punkt, bei dem der Bundesrat Handlungsspielraum hat. Sie argumentieren, dass Sie in jedem Fall einen therapeutischen Quervergleich durchführen müssen. Nachweislich haben Sie jedoch bei anderen Medikamenten darauf verzichtet. Damit stellt sich die Frage, wieso Sie beispielsweise beim Produkt Ofev auf den Quervergleich verzichtet haben, hier aber einen solchen verlangen. Der Bund betont, dass er den Preis im Verhältnis zum Nutzen als zu hoch einstuft. Ich bin etwas erstaunt, denn die Experten für Cystische Fibrose unter den Fachärzten - ich hatte viele Gespräche -, welche Erfahrungen mit der neuen Therapie haben, wurden nicht beigezogen von den Stellen, die das beurteilt haben, ebenso wenig die Patienten, die mit dem Nationalen Konzept Seltene Krankheiten eigentlich direkt einbezogen werden sollten.

Trotzdem sagt das Bundesamt für Gesundheit, dass der Preis zu hoch sei, weil er höher ist als für die bisherige Therapie, welche nur Symptome bekämpft hat. Doch was ist zu hoch? Was ist zu teuer? Die Schwierigkeit bei der Beurteilung dieser Fragen liegt darin, dass es offensichtlich keinen Massstab dafür gibt, welcher Preis gerechtfertigt ist. Mit dieser Betrachtungsweise kann jede Behandlung entweder vergütet oder verweigert werden. Wir brauchen einen Massstab, der auch moralischen, ethischen Argumenten zugänglich ist. Unser Gesundheitssystem bezahlt Therapien, die nachgewiesenermassen wenig oder keinen Nutzen haben. Es geht nun nicht darum, ein Medikament gegen ein anderes auszuspielen. Aber wir müssen uns überlegen, für wen die Sozialversicherungen eingeführt worden sind.

Doch vergessen wir nicht die drängendste Frage: Wann erhalten die von Cystischer Fibrose betroffenen Patienten Zugang zum lebensrettenden Medikament? Herr Bundespräsident, können Sie mir dazu heute eine Antwort geben? Ich bin hoffnungsvoll, dass es möglich sein wird, im Verlaufe der nächsten Zeit eine Lösung zu finden, damit die Preisfrage geklärt werden kann und die leidenden Kinder zu ihren Medikamenten kommen.