Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2018-03-15
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-03-15
Wortprotokoll
Mit dieser Motion möchte ich den Bundesrat beauftragen, eine deutliche Verschärfung von Artikel 285 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, "Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte", vorzulegen. Dabei sind zwingend unbedingte Gefängnisstrafen vorzusehen. Zusätzlich soll eine Bestimmung ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, die vorsieht, dass der Arbeitgeber nach einem rechtskräftigen Urteil über die Situation informiert wird.
Immer wieder müssen wir von Gewalt gegen Polizei, Sicherheitskräfte, Behörden und Beamte vernehmen. Diese Situationen haben ein Ausmass angenommen, das man nicht einfach hinnehmen kann. Immer wieder werden Polizistinnen und Polizisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit im Interesse der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger tätlich angegriffen und verletzt. Blenden mit Laserpointern - stellen Sie sich das einmal vor! - mit dem Risiko, dass die Attackierten erblinden, und weitere Angriffe mit Steinen, Flaschen usw.: Das ist einfach unhaltbar und inakzeptabel. [PAGE 495]
Schon oft hat der Verband Schweizerischer Polizeibeamter mit Medienmitteilungen darauf aufmerksam gemacht und härtere Strafen für die Täter gefordert. Deshalb muss der Strafrahmen unbedingt besser ausgeschöpft werden, verbunden mit härteren Strafen. Es muss dringend dafür gesorgt werden, dass die Gewalt gegen Polizei- und Sicherheitskräfte verhindert wird und abnimmt. Damit fördern wir auch die Attraktivität des Polizeistandes. Dies ist im Interesse von uns allen, denn auch in Zukunft brauchen wir junge und fähige Leute, welche diesen für die öffentliche Sicherheit wichtigen Beruf wählen.
Leider beantragt der Bundesrat die Ablehnung meiner Motion, unter anderem mit der Begründung, die Zahl der Verurteilungen sei rückläufig. Selbst der Vorschlag einer Meldung bzw. Zustellung des rechtskräftigen Urteils an den Arbeitgeber - ich bin überzeugt, dass das abschreckend wäre - wird abgelehnt.
Wir können doch nicht Gewalt gegen jene Personen, die uns schützen sollen, einfach hinnehmen und zur Kenntnis nehmen, dass man zwar sagt, alle unsere Vorstösse seien gut gemeint, dass sie aber trotzdem nicht umgesetzt werden. Die Vielzahl von Vorstössen, die in diese Richtung gehen, zeigt ja gerade, dass offenbar dringender Handlungsbedarf besteht.
Damit mit der vom Bundesrat angekündigten Harmonisierung der Strafrahmen vorwärtsgemacht wird, bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen. Damit setzen Sie ein Zeichen für eine genaue Prüfung von Artikel 285 des Strafgesetzbuches im Sinne einer Verschärfung. Die Hüter der öffentlichen Sicherheit, alle Angehörigen des Polizeikorps, werden Ihnen dankbar sein.