Lexipedia

Gysi Barbara · Nationalrat · 2018-03-15

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-03-15

Wortprotokoll

Ich spreche zu den Anträgen meiner Minderheit zu den Artikeln 4 und 5 ELG und zu den Übergangsbestimmungen.

Meine Minderheit verlangt bei den Artikeln 4 und 5 und bei den Übergangsbestimmungen, dem Ständerat zu folgen oder eben beim geltenden Recht zu bleiben. Es wurde vorhin schon ausgeführt: Die Kommissionsmehrheit will für den Bezug von Ergänzungsleistungen eine Karenzfrist von zehn Jahren Wohnsitz in der Schweiz einführen. Das ist eine weitere Sanktion und Zulassungshürde für den Bezug von Ergänzungsleistungen. Dieser Antrag ist nichts anderes als eine Kostenverlagerung in ungeahnter Höhe auf die Gemeinden. Zudem ist es eine Sparmassnahme auf dem Buckel von Flüchtlingen und von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern, die von ausserhalb des EU-/Efta-Raumes zurückkehren. Denn wenn wir schauen, wen diese Massnahme betreffen wird, stellen wir fest, dass es rund 4900 Personen sind; das wurde uns in der Kommission gesagt. Die Mehrheit von ihnen, nämlich rund 2600 Personen, sind Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die von ausserhalb des EU-/Efta-Raumes zurückkehren, und Flüchtlinge, die noch nicht so lange in der Schweiz leben.

Schon heute gilt für Ausländerinnen und Ausländer von ausserhalb des EU-/Efta-Raumes eine Mindestwohnsitzdauer, und die Dauer des Wohnsitzes im EU-Raum wird aufgrund der Personenfreizügigkeit angerechnet. Doch Flüchtlinge, die Ergänzungsleistungen benötigen, können nun wirklich nichts dafür. Sehr oft würden sie nämlich gerne arbeiten, finden aber keine Beschäftigung - und wenn sie nicht arbeitsfähig sind, dann ist es auf traumatisierende Erlebnisse zurückzuführen.

Rückkehrenden Auslandschweizern wird generell unterstellt, sie kämen zurück, um von den guten Sozialleistungen hierzulande zu profitieren. Da wird kein Gedanke daran verloren, dass es nicht wenige gibt, die eben wegen zu tiefer Renten einige Jahre im Ausland gelebt haben und halt im Hinblick auf das höhere Alter zu ihrer Familie zurückkehren wollen. Wenn sie hiergeblieben wären, hätten sie womöglich schon viel früher Ergänzungsleistungen benötigt und wären allenfalls schon früher auch hohe Pflegekosten angefallen. Auch Inclusion Handicap verweist unter anderem darauf.

Kein Gedanke wird darauf verwendet, dass es auch zurückkehrende Auslandschweizerinnen und -schweizer gibt, die sich im aussereuropäischen Raum keine goldene Nase verdient haben und darum dann, wenn sie zurückkehren, auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind. Dass gerade die SVP, die selbsternannte Partei für die Rechte der Schweizerinnen und Schweizer, solche und noch viel weiter gehende Anträge gegen Landsleute stellt, ist doch sehr stossend. Offensichtlich gibt es bei der SVP und den hier sie unterstützenden übrigen bürgerlichen Parteien eine Hierarchie von Schweizerinnen und Schweizern. Das ist bitter.

Wie gesagt, dieser Antrag führt zu einer Kostenverlagerung auf die Sozialhilfe, also auf die Gemeinden. Denn diese müssen in die Bresche springen, wenn Ausgaben nötig sind - und nicht wenige werden nötig sein. Gerade wenn jemand ins Pflegeheim gehen muss oder die Miete nicht mehr berappen kann, braucht es die Unterstützung der Gemeinde. Also sind möglicherweise die Hälfte oder noch mehr der bei den Ergänzungsleistungen sogenannt eingesparten 60 Millionen Franken Kosten, die dann in den Gemeinden anfallen. Der Bundesrat hat leider in der Fragestunde auf die Frage Sommaruga Carlo 18.5099 keine Zahl nennen können. Aber die Kosten, die auf die Gemeinden überwälzt werden, werden beträchtlich sein.

Sie haben in diesen Tagen ein Schreiben des Städteverbandes und des Gemeindeverbandes erhalten. Unsere Kollegen Fluri und Germann weisen zu Recht auf diese beschriebene Kostenverlagerung zu den Gemeinden hin. Sie erwähnen auch, dass davon möglicherweise Menschen betroffen wären, die ein ganzes Arbeitsleben lang in der Schweiz gelebt, gearbeitet und Steuern bezahlt haben, nach der Pensionierung vielleicht aber einige Jahre im Ausland verbracht haben. Kostenverlagerungen sind keine Sparmassnahmen, sondern nur Abschieben und Augenwischerei.

Ich bitte Sie darum, die Minderheit II zu unterstützen.