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Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2018-03-15

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-03-15

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2017 die von Nationalrat Jean-Luc Addor am 17. März 2017 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative soll das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme so geändert werden, dass "das Sammeln und Bearbeiten von Daten über die von den eingeteilten Angehörigen der Armee aller Grade angegebene Religionszugehörigkeit erlaubt wird".

In seiner Begründung kritisiert Nationalrat Addor, dass "keine Daten über die religiösen Ansichten oder Tätigkeiten der Angehörigen der Armee, ausgenommen die Religionszugehörigkeit, bearbeitet werden". Er führt aus, dass dieser Zustand unsere Armee blind machen würde gegenüber der "Ausbreitung des Islams in ganz Europa und insbesondere in der Schweiz". In Nachbarländern seien Zweifel über die Loyalität in gewissen Einheiten aufgekommen. Er meint, dass diese Entwicklung sämtliche Bereiche unserer Gesellschaft betreffen würde, besonders auch die Armee, die unsere Unabhängigkeit gewährleisten muss. [PAGE 527]

Momentan ist nicht bekannt, wie viele Muslime heute in der Armee eingeteilt sind. Um die mit der Ausbreitung des Islams in der Schweiz verknüpften Risiken für unsere Armee wie auch für andere Bereiche unserer Gesellschaft beurteilen zu können, findet es Nationalrat Addor unerlässlich, die erforderlichen statistischen Mittel bereitzustellen. Dazu sei die Schaffung einer formell-gesetzlichen Grundlage notwendig.

Die Sicherheitspolitische Kommission diskutierte diese Ausführungen. Die Mehrheit unterstützt die heutige Regelung, wonach die Religionszugehörigkeit der Angehörigen der Armee nicht erfasst wird. Dabei verweist sie auf das verfassungsmässige Recht der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Sie begrüsst es, dass die Armee bei gewalttätigem Extremismus jeglicher Art - sei es Rechts- oder Linksextremismus oder auch Dschihadismus usw. - eine Nulltoleranzstrategie verfolgt.

Die Kommissionsmehrheit unterstützt es auch, dass jeder Stellungspflichtige einer Personensicherheitsprüfung unterzogen wird und dass die Angehörigen der Armee zudem jederzeit einer Prüfung unterzogen werden können, wenn ein Verdacht auf Missbrauch, zum Beispiel der persönlichen Waffe, besteht. Zentral ist aus Sicht der Mehrheit, dass potenziell gefährlichen Personen kein Zugang zur Armee gewährt wird.

Die Mehrheit kritisiert, dass in der Begründung dieser parlamentarischen Initiative eine sehr problematische Vermischung zwischen Muslimen, Radikalisierung und Terrorismus gemacht werde und der Islam als potenzielle Gefahr für die Armee dargestellt werde, was stigmatisierend und diskriminierend sei. Im Übrigen weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass das Bundesamt für Statistik Erhebungen über religiöse und spirituelle Praktiken und Glaubensformen in der Schweiz macht. Daher seien zusätzliche Erhebungen spezifisch für die Schweizer Armee nicht notwendig, zumal es sich primär um eine gesellschaftliche Frage handle.

Weiter unterstreicht die Mehrheit, dass diese parlamentarische Initiative nicht praktikabel sei, weil sich definitorische Fragen zur Religionszugehörigkeit stellen würden und die Befragten überdies frei wären, irgendwelche Angaben zu machen. Schliesslich gelte es auch zu verhindern, dass in der Armee je nach Religionszugehörigkeit verschiedene Kategorien gebildet würden.

Sie haben die Sicht der Minderheit gehört, die die internationale Entwicklung zu einer veränderten Situation, auch im Bereich der Terrorabwehr, anführt. Vor diesem Hintergrund seien die von der parlamentarischen Initiative geforderten Erhebungen richtig und notwendig. Im Übrigen sei im Zusammenhang mit der Erkennungsmarke die Religionszugehörigkeit bis zu den Reformen im Rahmen der Armee 95 während vieler Jahre erfasst worden. Dies habe zu keinen Problemen geführt und zeige die Praktikabilität der vorliegenden parlamentarischen Initiative, die im Übrigen alle Religionen betreffe. Die Erhebung hätte zudem den Vorteil, im Fall einer grossen Krise die Bedürfnisse an Armeeseelsorge zu kennen. Weiter sei nicht nachvollziehbar, weshalb eine Erfassung der Religionszugehörigkeit zwecks besserer Kenntnisse über die Zusammensetzung der Armee der Religions- und Glaubensfreiheit widersprechen und stigmatisierend sein sollte.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 9 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.