Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2002-06-17
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-17
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission und auch der Bundesrat wollen vermeiden, dass hier das Wort "Anspruch" verwendet wird, weil dieses nur dann einzusetzen ist, wenn ein wirklich durchsetzbares Recht geschaffen wird. Bei der Lösung des Bundesrates haben wir dieses sprachliche Problem nicht, wobei die Formulierung der Kommissionsmehrheit aus unserer Sicht besser ist.
Artikel 1 ist eine programmatische Bestimmung - das ist der entscheidende Punkt -, was gegen den Antrag der Minderheit spricht. Hier wird der Zweck des Gesetzes festgehalten. Im Antrag der Minderheit wird die Garantie eines Rechtsanspruches verankert, was nicht im Sinne einer programmatischen Bestimmung ist; solches wird vielmehr im Grundrechtsteil einer Verfassung festgehalten und kann allenfalls dort ins Gesetz aufgenommen werden, wo das Instrumentarium entwickelt wird. Deshalb geht es nicht mit diesem Antrag der Minderheit - im Gegensatz zur Fassung der Kommissionsmehrheit.
Ich bitte Sie deshalb namens der CVP-Fraktion, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.