Lexipedia

Graf Maya · Nationalrat · 2002-06-17

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion bittet Sie, die Mehrheitsanträge zu unterstützen und die Minderheitsanträge abzulehnen.

Wir sprechen hier über einen ganz zentralen Punkt. Wenn wir von Artikel 3 Buchstabe a sprechen, dann geht es um den freien Zugang, den freien Zugang zu öffentlichen Gebäuden, der für uns alle immer so selbstverständlich ist und der eben für alle Menschen in diesem Land zur Selbstverständlichkeit werden soll. Ein Zweites ist, dass hindernisfreies Bauen eigentlich schon an sich eine Selbstverständlichkeit werden sollte. Ich möchte daher nochmals darauf hinweisen, dass hindernisfreier Zugang letztlich uns allen dient. Ich habe soeben gelesen, dass bald 20 Prozent unserer Bevölkerung über 60 Jahre alt sein werden. Wir alle werden einmal betagt sein, gehbehindert werden. Wir alle möchten so lange wie möglich zu Hause leben. Das bedeutet, dass wir jetzt schon hindernisfreie Zugänge schaffen müssen. Wir denken auch an Väter und Mütter mit Kinderwagen; wir denken an die Transporteure, die sich mit ihren Lasten nicht mehr über mehrere Stufen schleppen müssen usw. Hindernisfreier Zugang dient letztlich uns allen. Es muss einen Wechsel geben hin zu einem hindernisfreien Bauen in der Zukunft.

Dann ein Weiteres: Wir beschliessen hier - das hat Herr Gutzwiller schon gesagt - nichts Unmögliches; wir beschliessen hier etwas wirtschaftlich Zumutbares. Wird von Anfang an behindertengerecht gebaut, verursacht dies kaum Mehrkosten. Die Zahlen, die ich von Herrn Stahl gehört habe, stimmen einfach nicht. Es geht nicht darum, dass man überall Lifte baut; es geht darum, dass eben von Anfang an das hindernisfreie, behindertengerechte Bauen gedacht wird. Ist eine Anpassung im Nachhinein nötig, werden die Kosten laut Artikel 8a in keinem Fall 5 Prozent des Versicherungswertes übersteigen. Dann haben wir auch noch die 20-jährige Übergangsfrist und Artikel 8 mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip. Es ist also eine wohl durchdachte, ausgewogene Sache, die aber sehr wichtig ist, weil sie eben schlussendlich den Zugang für uns alle erleichtert.

Ich möchte noch etwas zu Artikel 3 Buchstabe c sagen: Dort geht es darum, ob dieses Gesetz für Wohnungen mit mindestens sechs oder für Wohnungen mit mehr als acht Wohneinheiten gelten soll, wie es die Mehrheit bzw. die Minderheit beantragen. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen, die beantragt, dass das Gesetz für Wohnungen mit mindestens sechs Wohneinheiten gilt. Schon heute haben einige Kantone eine Grenze von sechs Wohneinheiten in ihrem Gesetz, und sie machen damit gute Erfahrungen. Auch im Kanton Basel-Landschaft haben wir diese Zahl seit einigen Jahren im Baugesetz. In vielen Kantonen gibt es eine Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, die die Baugesuche systematisch anschaut und Architekten berät. Dies ist der Weg: dass man zusammen auch kreative Lösungen für ein hindernisfreies Bauen sucht.

Ich bitte Sie daher, in diesem ganz wichtigen Bereich der Mehrheit zu folgen.