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Goll Christine · Nationalrat · 2002-06-17

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-17

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst einmal falsche Zahlen richtigstellen, falsche Zahlen, die jetzt im Vorfeld dieser Debatte immer wieder genannt wurden: die von der Wirtschaft hier für den Baubereich prognostizierten Mehrkosten [PAGE 941] in der Höhe mehrerer Milliarden Franken. Ich möchte präzisieren - ich glaube, da sind wir sind uns alle einig -, dass die Mehrkosten bei Neubauten nicht ins Gewicht fallen; das wurde von keiner Seite bestritten. Diese Mehrkosten in Milliardenhöhe werden vor allem in Bezug auf die Beseitigung von Hindernissen bei bestehenden Bauten prognostiziert.

Ein kleines Beispiel aus der letzten Woche: Sie konnten im "Blick" die Aussagen von Herrn Pletscher, dem Präsidenten der Schweizerischen Bauwirtschaftskonferenz, nachlesen, und Sie konnten ihn dort jammern "hören": Er beklagte sich über eine Kürzung eines Investitionsprogrammes des Bundes in der Höhe von 138 Millionen Franken. Er gab zu Protokoll, dass ihm diese Investitionskürzungen grosses Bauchweh bereiten, und er drohte sogar mit negativen beschäftigungspolitischen Folgen.

Ich frage Sie: Wenn die Bauwirtschaft also bei einer Kürzung von Investitionen in der Höhe von 138 Millionen Franken ins Jammern gerät, wie das Herr Pletscher getan hat, dann müsste sie jetzt doch eigentlich in grosse Begeisterung ausbrechen, in grosse Begeisterung angesichts der Milliardeninvestitionen, die hier prognostiziert werden.

Ich möchte auch Ihnen, Herr Triponez, sagen, dass sich vor allem die KMU freuen müssten. Das Bauausbaugewerbe, das vor allem die KMU betrifft, würde von diesen prognostizierten Milliarden nämlich am meisten profitieren, weil die Aufwendungen für das Beseitigen von Hindernissen vorwiegend kleine bis mittlere Bausummen zwischen 5000 und 100 000 Franken umfasst.

Gut, jetzt stellen wir aber fest, dass die Baulobby nicht vereint mit den Menschen mit Behinderungen, die in der Wandelhalle und auf der Tribüne sitzen, für dieses Behindertengleichstellungsgesetz kämpft. Das kann doch eigentlich nichts anderes bedeuten, als dass diese Zahlen nicht stimmen. Und sie stimmen nicht! Sie stimmen nicht; das sehen Sie, wenn Sie das Konzept der SGK, unserer Kommission, ganz genau anschauen.

Herr Gutzwiller hat Sie vorher darauf aufmerksam gemacht. Er hat von Artikel 8a Absatz 1 gesprochen, von dieser 5-Prozent-Guillotine, die wir ins Gesetz eingebaut haben. Gemäss diesem Absatz müssen Anpassungen bei bestehenden Bauten und Anlagen nicht vorgenommen werden, wenn die Kosten 5 Prozent des Versicherungswerts des bestehenden Gebäudes oder 5 Prozent des Neuwerts der bestehenden Anlage übersteigen würden.

Wir haben sogar eine zweite Schranke in dieses Gesetz eingebaut, nämlich die Schranke der Übergangsfrist von 20 Jahren in Artikel 16a. Vor diesem Hintergrund, angesichts dieser 5-Prozent-Guillotine und vor allem der langen Übergangsfrist von 20 Jahren, kann nicht davon ausgegangen werden, dass Investitionen in Milliardenhöhe nötig wären. Anlagenbesitzer können so nämlich einen Grossteil der zu beseitigenden Hindernisse im Rahmen von Renovationen oder sogar von werterhaltenden Vorhaben erfüllen, und zwar innerhalb der üblichen Baubewirtschaftungszyklen.

Zur Zahl, die von der Verwaltung genannt wurde und die auch Herr Stahl angesprochen hat, nämlich zur Zahl der Mehrkosten bei den Wohnungsbauten: Die Verwaltung spricht hier in einem Papier von 2,3 Milliarden Franken. Ich möchte klarstellen, dass die Zahl von 2,3 Milliarden Franken auf einem Irrtum basiert! Die Verwaltung geht nämlich von der falschen Annahme aus, dass in allen Fällen bei den Wohnhäusern ein Lift eingebaut werden müsste. Das stimmt so nicht! Wir haben für das behindertengerechte Bauen eine schweizweit gültige Norm, die Norm SN 521 500, die Vorgaben für das behindertengerechte Bauen macht. Genau diese schweizweit gültige Norm, die heute auch in der Praxis der Kantone angewendet wird, sieht keine Pflicht zum Einbau eines Liftes, eines Aufzuges vor. Diese Norm schreibt nämlich lediglich vor, dass im Rahmen des üblichen Wohnungsstandards die Wohnungen so zu erstellen sind, dass sie bei Bedarf angepasst werden können.

Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang auch das Beispiel des Kantons Luzern schildern: Ein Geltungsbereich von sechs Wohneinheiten - also genau das, was Ihnen unsere Kommission, die SGK, beantragt - ist im Kanton Luzern seit zehn Jahren Praxis; das Gleiche gilt übrigens auch für den Kanton Zürich. Diese Gesetzesbestimmung hat weder zu den befürchteten Mehrkosten noch zu einem Zusammenbruch der Wohnbauproduktion geführt. Sie sehen also: Das ist ohne grosse Mehrkosten durchaus vorstellbar.

Gleichstellung ist nicht gratis zu haben. Die Investitionen beim Zugang zu Bauten und Anlagen kommen uns volkswirtschaftlich ganz sicher billiger zu stehen als die Ausgrenzung eines beträchtlichen Teils unserer Bevölkerung. Ich denke dabei nicht nur an die Menschen mit Behinderungen im Sinne dieses Gesetzes, sondern ich denke auch an ältere Menschen in unserer Gesellschaft, die beispielsweise in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Ich denke auch an die zahlreichen Väter und Mütter, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind.