Dittli Josef · Ständerat · 2018-05-28
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-28
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Präsident des Verbandes der verladenden Wirtschaft, der Güterverkehrsbranche.
Die Erstellung des Fahrplans birgt in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Form nach wie vor Diskriminierungspotenzial, weil der Fahrplan nicht von einer unabhängigen Stelle erarbeitet wird, sondern letztlich weiterhin von den SBB, die ja selber direkt und zentral, also hochgradig vom Fahrplan betroffen sind. Dies kommt auch zum Ausdruck in einem Gutachten von Professor Ulrich Weidmann von der ETH Zürich, welches er mit Datum vom 18. April 2012 zuhanden der Expertengruppe Organisation Bahninfrastruktur erstellt hat. Die Vorlage OBI hat aber gemäss der Botschaft mehr Transparenz und weniger Diskriminierungspotenzial auf dem Schienennetz zum Ziel. Diskriminierung soll möglichst verhindert werden. Deshalb hat der Nationalrat die Erstellung des Fahrplans durch die Trassenvergabestelle selbst beschlossen und den Beizug von Eisenbahnunternehmen ausgeschlossen. Diese Lösung würde tatsächlich jedes Diskriminierungspotenzial radikal beseitigen. Sie schiesst aber, wir haben es gehört, über das Ziel hinaus, weil sie mit Risiken verbunden ist, die nicht ausser Acht gelassen werden dürfen.
Anlässlich der Kommissionssitzung kam - wir haben es auch vom Kommissionssprecher gehört - zum Ausdruck, dass diese Lösung Risiken bezüglich personeller und finanzieller Ressourcen, bezüglich Verfahren in der Ausschreibung und bezüglich Know-how-Transfer mit sich bringt. Die Trassenvergabestelle steht dieser Lösung daher ablehnend gegenüber. Wegen dieser Risiken sprach sich die Kommissionsmehrheit für die Lösung des Bundesrates aus. Die Kommissionsminderheit will eine Zwischenlösung, einen Kompromiss. Sie anerkennt diese Risiken und Unwägbarkeiten. Die Erstellung des Fahrplans soll deshalb weiterhin an Eisenbahnunternehmen delegiert werden können. Sie kann also weiterhin durch die SBB erfolgen. Allerdings soll diese systemrelevante Tätigkeit transparent und unter Einräumung von Mitwirkungsrechten für die übrigen Eisenbahnunternehmen und Netzzugangsberechtigten ausgeführt werden.
Diese Zwischenlösung will die bestehenden Diskriminierungsmöglichkeiten mit denselben Mitteln reduzieren, wie sie für andere systemrelevante Aufgaben eingesetzt werden. Aufgrund der Mitwirkungsrechte wird ein transparenter und praxisorientierter Prozess sichergestellt. Eine Mitwirkung der Aktionäre der Trasse Schweiz AG besteht in Ansätzen bereits heute; sie soll mit dem Minderheitsantrag transparent und ausgewogen geregelt werden. Es besteht meines Erachtens ein erhebliches Interesse an einer Mitwirkung und an Transparenz, auch im Fahrplanverfahren, unter Einbezug aller Betroffenen.
Zudem sollten wir im Rahmen der Differenzbereinigung dem Nationalrat auch im einen oder anderen Punkt entgegenkommen. Mit dieser Formulierung wird ein konstruktiver Schritt gemacht, der für alle Beteiligten von Interesse sein müsste.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.