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Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2018-05-28

Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2018-05-28

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, wir haben es heute mit einem aussergewöhnlichen Geschäft zu tun, mit einer Erklärung des Nationalrates. Das ist nicht Alltag. Wir Grünliberalen sind aber überzeugt, dass sie angesichts des Ausmasses der Geschehnisse in Syrien absolut angebracht ist. Der Krieg in Syrien dauert schon sieben Jahre, Sie haben es gehört, und das Leid der betroffenen Bevölkerung ist unerträglich. Die Kommissionssprecher haben es zu Beginn ausführlich ausgeführt, und auch mehrere Vorredner haben hierzu Details erwähnt.

Im Laufe des Kriegs drohte sich die Gewaltspirale stetig schneller. Respekt und Schutz der Schwächsten der Gesellschaft wie Kinder, Kranke und ältere Menschen sind praktisch inexistent. Mehr noch: Die Schwächsten werden mit Methoden, deren Brutalität unsere Vorstellungskraft übersteigt, zum Kriegsziel oder werden, da keine Rücksicht auf Verluste genommen wird, als Kriegsopfer in Kauf genommen. Die Berichte aus Syrien werden nicht nur uns noch lange im Bewusstsein bleiben, sie werden in einem traurigen Ausmass auch in die Geschichte eingehen.

Die Mehrheit der APK-NR schlägt Ihnen vor, die Betroffenheit und damit eben auch die Solidarität des Parlamentes mit einer Erklärung zum Ausdruck zu bringen. Es hat auch einen Eigenwert, wenn sich das Parlament zu einem solchen Konflikt äussert. Dabei werden die Gräueltaten und die Verstösse gegen die Menschenrechte im Syrien-Konflikt verurteilt. Die Kriegsparteien werden aufgefordert, ihre völkerrechtswidrigen Interventionen in Syrien sofort zu beenden. Und schliesslich wird der Bundesrat in seinem Engagement für den Frieden in der Region bestärkt.

Wir Grünliberalen unterstützen die Erklärung. Sie beruft sich auf die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, und wir werden damit auch unserer humanitären Tradition gerecht. Die Erklärung ist ein Weg, unsere Betroffenheit und unsere Solidarität zum Ausdruck zu bringen.

Genauso wichtig scheint uns aber, dass wir als Schweiz konsequent handeln. An oberster Stelle steht dabei, dass kein Kriegsmaterial und keine Dual-Use-Güter, auch keine Dual-Use-Chemikalien, in das Kriegsgebiet gelangen. Dass die Schweiz 2014 Isopropanol nach Syrien exportiert hat, einen Stoff, der zur Herstellung von Sarin verwendet werden kann, ist unhaltbar. Dieses Nervengift kam in Syrien mehrfach zum Einsatz gegen die Zivilbevölkerung. Wir wissen zwar nicht, ob es wirklich Sarin auf Basis der Schweizer Lieferung war, aber dass eine solche Lieferung durch das Seco bewilligt wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Angesichts dieser Exporte ist es nur irritierend, dass die Kriegsmaterialverordnung erneut gelockert werden soll. Sie soll gelockert werden, um dem Gewinnstreben der Schweizer Rüstungsindustrie gerecht zu werden.

Die Möglichkeiten für Kriegsmaterialexporte wurden in den letzten Jahren schrittweise immer stärker ausgeweitet. Auch Waffenexporte in Bürgerkriegsländer sollen zugelassen werden. Das widerspricht nicht nur unserer Aussenpolitik und schadet unserer Glaubwürdigkeit - es ist auch aus humanitärer Sicht nicht zu vertreten. Solche Exporte stehen in Widerspruch zu unserer Neutralität und nicht etwa, wie das die [PAGE 596] Gegner behaupten, die vorliegende, sehr ausgewogen formulierte Erklärung.

In diesem Sinne: Auch wir werden die Erklärung annehmen.

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