Hösli Werner · Ständerat · 2018-05-28
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-28
Wortprotokoll
Es geht mir um die in meinem Antrag aufgeführten vier Artikel. Diese Änderungen werde ich gemeinsam begründen, und so wird auch die Abstimmung stattfinden.
Das Öffentlichkeitsgesetz von 2004 soll gemäss Antrag der Kommission auch für Berichte betreffend Audits, Betriebskontrollen und Inspektionen des Bundesamtes für Verkehr sowie für andere amtliche Dokumente, soweit sie Personendaten bezüglich technischer oder betrieblicher Sicherheit enthalten, gelten. In der Kommission wurde dies eingehend diskutiert. Der Präsident hat darauf hingewiesen: Die Mehrheit, die nun in der Fahne ersichtlich ist, kam knappestmöglich zustande. Es wurde aber kein Minderheitsantrag eingereicht, und so habe ich nun zur Möglichkeit des Einzelantrages gegriffen.
Noch kurz zu meiner Interessenbindung: Ich bin ein ganz gewöhnlicher Nutzer all dieser Transportmittel und habe weder Mandate noch Aktien bei oder von solchen Transportunternehmen. Bei den einen könnte man sagen: "leider", bei den anderen ist es weniger tragisch.
In dieser Diskussion geht es darum - und diese Haltung haben auch der Bundesrat, der Nationalrat sowie eine substanzielle Minderheit Ihrer KVF -, dass die Bestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes hier nicht gelten sollen, weil dies keinen Sicherheitsgewinn ergibt, sondern es unserer Auffassung nach eher das Gegenteil bewirkt. Ich gehe davon aus, dass auch die Frau Bundesrätin darauf noch näher zu sprechen kommt und vor allem nähere Auskünfte betreffend Schutz von Personendaten geben wird. Aus Gründen der Effizienz und des Teamgedankens gehe ich deshalb nicht näher darauf ein.
Unabhängig von Berichten gilt einmal ganz grundsätzlich betreffend Sicherheit: Wenn Personentransportbahnen und Schiffe nicht mehr sicher sind, ist der Betrieb einzustellen - egal, ob dies nun gestützt auf Kontrollen oder aufgrund der eigenen Einschätzung des Betreibers erkannt wird. In dieser Verantwortung stehen die Verkehrsunternehmen immer. Es ist eine sehr grosse Verantwortung, die niemand stiefmütterlich oder nachlässig wahrnimmt. Das hat absolute Priorität und wird in der Schweiz, darauf vertraue ich, in jedem Fall gelebt und vor sämtliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen gestellt. Niemand - und ich denke, wirklich niemand - wird hier ein bewusstes Risiko eingehen mit allen möglichen Folgen, die es mit sich bringen würde. Aber, und da sind wir uns wohl einig, ein Nullrisiko gibt es nicht.
Die meisten von uns kennen Audit-, Betriebskontroll- oder Inspektionsberichte. Da wird, ja, da muss auf alles, was irgendwie sicherheitsrelevant ist oder werden könnte, aufmerksam gemacht werden. Im Rahmen der Mängelabarbeitung kann dann der eine oder andere Punkt ohne irgendwelchen Einfluss auf die Sicherheit relativiert oder nach detaillierten Abklärungen eventuell sogar fallengelassen werden. Zudem gibt es auch den Investitionsschutz wegen veränderter Vorschriften, wo dann oft darauf hingewiesen wird, dass bei Erneuerung eine Änderung herbeizuführen ist. Aber bemängelt wird das in solchen Berichten richtigerweise sofort, auch kurz nach einer getätigten und vom Bundesamt für Verkehr auch so bewilligten Investition - dies, damit bei sämtlichen Betriebsplanungen und -überlegungen solche Vermerke berücksichtigt werden und in die Entscheide einfliessen.
Wenn nun die Mehrheit der Kommission damit argumentiert - der Präsident hat auch darauf hingewiesen -, die Veröffentlichung solcher Berichte habe mehr Transparenz zur Folge, dann ist das zu relativieren. Wenn dann sogar, wie in der Kommission gesagt wurde, noch das Funktionieren unseres demokratischen Systems damit in Verbindung gebracht wird, dann finde ich das ein bisschen überrissen. Audit- oder Revisionsvermerke stellen in den allermeisten Fällen nicht grundsätzlich die Sicherheit irgendwelcher Bahnen und Schiffe infrage, ebenso wenig wie z. B. buchhalterische Revisionsvermerke die Richtigkeit der Buchhaltung grundsätzlich infrage stellen. Stoff und Raum für irgendwelche erdachten Geschichten ohne substanziellen Hintergrund geben Sie bei Unterstellung unter das Öffentlichkeitsgesetz aber natürlich allemal. Und wenn dann aus solchen Vermerken und Hinweisen plötzlich reisserische Pressemeldungen entstehen, kann das für alle Beteiligten sehr nachhaltige Folgen haben - egal, ob sich dann letztlich daraus ein Problem ergeben hätte oder sich der Bericht in Schall und Rauch auflöst.
Sicherheit ist ein zu hohes Gut, als dass es zum Spielball von vorgeschobener Transparenz werden darf. Es ist sogar nicht auszuschliessen, dass sich die Aufsichtsbehörde bei der Berichtsabfassung fragen müsste, wie dies von der Öffentlichkeit aufgenommen werden könnte. Es entstehen unter Umständen Reputationsrisiken allein aus einer Berichtsabfassung. Wir können - wenn Sie wollen, gemeinsam - auf den Tag warten, wo dann Berichte so abgefasst werden müssen, dass sie keinerlei Stoff für unbedachte oder irritierende Pressemeldungen oder sonstige Verunsicherungen mehr hergeben.
Es besteht aus meiner Sicht tatsächlich die grosse Gefahr, dass wir mit vermeintlicher Transparenz die Risiken, statt sie zu mindern, eher mehren. Egal welches Transportmittel: Was Personen transportiert, ist im Rahmen des menschlichen Ermessens sicher. Wäre es dies nicht, würde es nicht fahren. Darauf muss, darauf kann und darauf darf ich vertrauen. Mehr braucht es nicht. Das ist, ohne eine Unterstellung unter das Öffentlichkeitsgesetz, durch Inspektions- und Kontrollberichte im Rahmen des Möglichen gewährleistet.
Unterstützen Sie bitte in diesem Sinn Bundesrat und Nationalrat.