Wicki Hans · Ständerat · 2018-05-29
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-29
Wortprotokoll
Vorab darf ich Ihnen noch meine Interessenbindung offenlegen. Ich bin Präsident von Bauen Schweiz, der Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft. Wie Sie wissen, betrifft die Thematik der Verjährung auch unsere Branche in sehr vielen Bereichen. Insbesondere die Frage der absoluten Verjährungsfrist hat bei Spätschäden eine starke Bedeutung. In der Öffentlichkeit steht speziell das Thema Asbest im Vordergrund. Eine entsprechende Erkrankung war es auch, die Ausgangspunkt für das EGMR-Urteil im Fall Howald Moor war. Dank der 2017 gegründeten Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer kann in diesen Fällen nun immerhin rasch und unbürokratisch geholfen werden.
Das zeigt, dass die Branche nicht einfach wegschaut, sondern für ihre ehemaligen Mitarbeitenden auch Verantwortung übernimmt. Denn es ist wichtig, dass Arbeitnehmer, welche ihrem Unternehmen teilweise über Jahrzehnte treu geblieben sind, nicht im Stich gelassen werden. Bauen Schweiz engagiert sich hier sehr stark und unterstützt alle Versuche, den Fonds jetzt auch finanziell zum Fliegen zu bringen. Allerdings ist das Grundproblem heute noch nicht vom Tisch, denn der EGMR hat ausdrücklich die relativ kurze Dauer von 10 Jahren als absolute Verjährungsfrist kritisiert. Entsprechend ist eine Anpassung der Frist aus unserer Sicht angebracht. Andererseits darf aber auch die Rechtssicherheit nicht vernachlässigt werden. Dies ist ein Aspekt, der auch bei der Schaffung des Entschädigungsfonds eine wichtige Rolle spielt, denn [PAGE 284] Unsicherheit über mehrere Jahrzehnte hinweg führt dazu, dass für Unternehmen heikle Schwebezustände entstehen.
Entsprechend ist es nun wichtig, die Frist festzulegen, damit Rechtssicherheit geschaffen wird - ein Punkt, der gerade auch für jene Unternehmen zentral ist, die Zahlungsversprechen gemacht haben und so bei der Errichtung des Fonds mitgeholfen haben, oder auch für jene Unternehmen, die dabei sind, solche Versprechen abzugeben.
Es gibt in der Frage der Festlegung von Fristen vermutlich keine absolute Wahrheit oder Richtigkeit. Es ist immer vom entsprechenden Kontext abhängig. Vorliegend konnte mit der Dauer von 20 Jahren ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden. Sowohl Bauen Schweiz als auch die Gewerkschaften können, wie Kollege Rechsteiner sicherlich noch bestätigen kann, damit leben. Somit kann nun bald wieder Rechtssicherheit ins Verjährungsrecht gebracht werden, und die finanzielle Position des Fonds kann generiert werden.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Frist der absoluten Verjährung bei Personenschäden auf 20 Jahre zu verlängern.