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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2002-06-17

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-17

Wortprotokoll

Sie werden sich mit Recht fragen, was da die Bauern wieder für ein Problem haben, wenn sie sich gegenseitig in die Haare geraten. Ich möchte die Sicht der Kommissionsmehrheit und auch meine persönliche Sicht darlegen.

Wir haben festgestellt, dass wir mit dieser Tierverkehrsdatenbank ein Problem bekommen haben betreffend [PAGE 925] Investitionen und betreffend Kosten. Die Finanzkommission des Nationalrates sowie das Plenum haben dann entschieden, diesem Kredit vorerst nicht zuzustimmen. Wir wussten am 3. Juni, dass der Ständerat mit einer entsprechenden Lösung zur Tierverkehrsdatenbank versuchen würde, einen gangbaren Weg zu finden.

Ich halte fest, dass die Tierverkehrsdatenbank einen gesetzlichen Auftrag hat, nämlich die Artikel 14 und 15 des Tierseuchengesetzes. In der Verordnung ist auch das Datenmanagement geregelt.

Der Ständerat hat nun eine entsprechende Empfehlung überwiesen, der die Finanzkommission Ihres Rates zustimmt. Sie finden die Empfehlung auf Seite 4 der Fahne. Ich verzichte darauf, sie vorzulesen.

Mit anderen Worten: Wollen wir kurzfristig eine dominierende Mehrheit des Bundes in dieser Aktiengesellschaft erzwingen, damit neue Strukturen geschaffen werden können? Ich halte aber ebenfalls fest - und gebe damit Herrn Weyeneth Recht -, dass dieser Vertrag nicht glücklich abgefasst wurde. Dass der Betrag von 6,8 Millionen Franken dieser Firma vom Bund ordnungsgemäss zugeteilt worden ist, müssen wir ebenfalls zur Kenntnis nehmen; dies wurde gegenseitig akzeptiert.

Es entstünde nun das Problem, dass die weiteren Zahlungen des Bundes ausbleiben würden. Dies wäre problematisch: Es käme zu einem Grounding, oder private Organisationen würden diese Datenbank, mit einer entsprechenden Rechtsklage an den Bund, weiterführen. Das wollen wir vermeiden, um eine einvernehmliche Lösung finden zu können.

Ich bitte Sie also im Namen der Mehrheit, dem Kredit in diesem Sinne zuzustimmen.

Ich möchte nochmals festhalten, was diese Tierverkehrsdatenbank bezweckt, nämlich Seuchenbekämpfung und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit der Lebensmittel; sie stärkt damit das Vertrauen der Konsumenten. Sie ist letztlich für den Export tierischer Produkte wichtig, weil das Vorliegen solcher Daten Bestandteil des bilateralen Vertrages mit der EU ist.

Die Tierverkehrsdatenbank wird zusätzlich privat von Organisationen, wie z. B. von Viehzuchtorganisationen zur Herdebuchführung, benutzt, und auch die Entschädigungen werden so ausgeglichen.

Ich bitte also um Zustimmung zur Kommissionsmehrheit und damit auch um Zustimmung zum Beschluss des Ständerates.