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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2002-06-17

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-06-17

Wortprotokoll

Sie haben das letzte Mal bei der Behandlung dieses Nachtragskredites mit klarer Mehrheit beschlossen, ihn nicht zu genehmigen. Ich bitte Sie namens der Minderheit, an diesem Beschluss festzuhalten.

Eine Tierverkehrsdatenbank, die diese Auflagen der öffentlichen Hand erfüllen muss, ist eine triviale, einfache Angelegenheit, deren Erstellungs- und Betriebskosten von vornherein exakt erfasst werden können. Wenn das in diesem Fall nicht so war und ist, so deshalb, weil dieser Aktiengesellschaft vonseiten des Bundesamtes für Veterinärwesen ein miserabler Auftrag erteilt wurde und weil man aufgrund dieses miserablen Auftrages einen himmeltraurigen Vertrag abgeschlossen hat. Das Resultat liegt vor: unbefriedigende Datenqualität, Kostenexplosion, mangelnde Funktionsfähigkeit. Und jetzt sollen wir 6,8 Millionen Franken nachzahlen, um den Betrieb dieser Anlage für dieses Jahr sicherzustellen. Dabei ist davon auszugehen, dass sich der Bund aufgrund der Verordnung lediglich an den Investitionskosten beteiligt, dass diese 6,8 Millionen Franken jährlich wiederkehrend zusätzlich zu den von den Tierhaltern heute schon getragenen Kosten anfallen werden und die Tierhalter in den Folgejahren entsprechend zur Kasse gebeten werden. So geht das nicht!

Ich bitte Sie, an Ihrem Beschluss festzuhalten und den Nachtragskredit nicht zu gewähren. Nicht die geringsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung dieses Nachtragskredites wurden vonseiten der Aktionäre der Tierverkehrsdatenbank AG geschaffen. Obschon mehrere Aktionäre zum grossen Teil praktisch nur deshalb Aktien besitzen, weil sie vom Bund mitfinanziert werden - ich denke dabei an die diversen Tierzuchtorganisationen -, hat selbst die Übergabe der Aktienmehrheit nicht stattgefunden. Nichts hat sich bewegt; der Widerstand der Grossverteiler war ausschlaggebend dafür, dass die Forderungen, wie sie der Bundesrat im Zusammenhang mit den 6,8 Millionen Franken erhoben hat, nicht erfüllt wurden. Das wäre die allererste Voraussetzung dafür, dass ein solcher Nachtragskredit gewährt werden könnte. All dies ist während der letzten sechs Wochen bis dato nicht geschehen.

Namens der Kommissionsminderheit bitte ich Sie deshalb, in Anbetracht der weiteren Kostenfolgen, die sich aus dem Nachtragskredit ergeben werden und die entweder der Bund oder die Tierhalter in einem Übermass zusätzlich zu tragen haben, an Ihrem Beschluss festzuhalten.