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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29

Wortprotokoll

Ich weiss nicht, ob sich Herr Rechsteiner jetzt gleich zu allen drei Anträgen seiner Minderheit bzw. seiner Minderheit I geäussert hat. Aber es ist in der Tat so: Man kann sagen, dass man die drei Minderheitsanträge zu den Artikeln 7, 13h und 16 so zusammenfassen kann, dass sie tatsächlich die Durchsetzung der Lohngleichheit im Gesetz stärker regeln würden als das, was Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Auf der einen Seite würden die Aufgaben des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung erweitert, auf der anderen Seite würde eben auch ein Klagerecht für das Gleichstellungsbüro oder, wie es hier bei Artikel 7 steht, für die Tripartiten Kommissionen oder für die für den Vollzug des Arbeitsgesetzes zuständigen Behörden geschaffen. Der dritte Punkt in diesem Konzept besagt, dass ein Arbeitgeber darlegen muss, welche Massnahmen er tatsächlich ergreift und umsetzt, wenn sich zeigt, dass er die Lohngleichheit nicht einhält. Wie gesagt, das wäre eine stärkere Regelung für die Durchsetzung der Lohngleichheit.

Der Bundesrat hat ein Konzept erarbeitet, das stärker auf die Eigenverantwortung der Unternehmen setzt. Vielleicht haben Sie heute Morgen im Radio den Bericht über eine Bank gehört, deren Vertreter gesagt haben, dass sie diese Lohngleichheitsanalyse gemacht und gesehen hätten, dass sie über der Toleranzschwelle liegen würden und daher die Löhne selbstverständlich angepasst hätten. Sie haben das für sich selber auch sehr positiv gewertet, indem sie gesagt haben, das sei gegenüber den Mitarbeitenden, aber auch für das Image ihres Unternehmens eine sehr gute Sache. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir uns hier auf diese Eigenverantwortung der Unternehmen verlassen können.

Was wir aber sicherstellen wollen, ist, dass diese Analyse auch tatsächlich gemacht wird. Es muss klar sein, wie sie gemacht wird. Die Mitarbeitenden und die Öffentlichkeit müssen sich darauf verlassen können, dass das eine Analyse ist, die eben auch wissenschaftlichen Kriterien standhält, und dass nicht einfach irgendetwas gemacht wurde. Dann müssen die Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden informieren. Aber wir schreiben ihnen nicht vor, dass sie dann nachher den Lohn anpassen müssen, sondern sie sollen diese Analyse nach vier Jahren noch einmal wiederholen. Aber wir setzen hier auf die Eigenverantwortung.

Das sind die Gründe, weshalb wir diese Anträge der Minderheit Rechsteiner - ich kann es hier auch gleich für alle drei Anträge sagen - in dieser Form ablehnen.