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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29

Wortprotokoll

Ich kann es kurz machen: Der Bundesrat kann sich hier der Kommissionsmehrheit anschliessen. Bei Artikel 13d Absatz 1 Buchstabe b werden die Lohngleichheitsexpertinnen und -experten erwähnt. Es wäre eine weitere Möglichkeit gewesen, durch sie solche Lohngleichheitsanalysen überprüfen zu lassen. Ihre Kommission ist zum Schluss gekommen, dass mit den Revisionsunternehmen auf der einen Seite oder mit der Arbeitnehmervertretung auf der anderen Seite - der Arbeitgeber kann ja hier frei wählen, von wem er diese Lohngleichheitsanalyse überprüfen lassen will - die Auswahl genügt. Dem kann sich der Bundesrat anschliessen.

Ich habe eingangs bereits gesagt: Bei Artikel 13d Absatz 3 unterstützt es der Bundesrat, dass hier im Gesetz explizit gesagt wird, dass eben auch der Bund und die Kantone und damit auch die Gemeinden eine Überprüfung ihrer Lohngleichheitsanalyse machen müssen. Dass das durch unabhängige Dritte geschieht, ist in der Fassung der Mehrheit jetzt explizit mit den Absätzen 4 und 5 festgehalten.

Wir unterstützen das und sind auch der Meinung, dass das mit der Organisationsautonomie der Kantone verträglich ist. In diesem Sinne: Zustimmung des Bundesrates.