Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat Ihnen mit dieser Lohngleichheitsvorlage ja eine sehr pragmatische Vorlage unterbreitet. Jetzt hat Ihre Kommission noch zusätzlich ein paar Auflagen entfernt. Wir haben es vorhin gesehen: Es sollen jetzt nicht mehr 2 Prozent aller Unternehmen alle vier Jahre eine solche Analyse machen, sondern nur noch 0,85 Prozent. Und hier ist ein weiterer Schritt vorgesehen, nämlich dass man sagt: Wer beim ersten Mal die Lohngleichheit bereits erreicht bzw. diese Forderung erfüllt, ist nachher von weiteren Analysen befreit. Weiter, das werden Sie in der Diskussion noch sehen, hat Ihre Kommission gesagt: Wir wollen, dass dieses Gesetz auf 12 Jahre befristet wird. Ich denke einfach, man muss die Balance halten, um am Schluss sagen zu können, im Gesetz sei noch genug Substanz drin.

Es ist so, wie Herr Ständerat Luginbühl sagt: Es wird Firmen geben, die beim ersten Mal wirklich zeigen können, dass das Thema für sie kein Problem ist. Es kann aber auch sein, dass sie sagen: "Dann mach ich das gerne noch ein zweites Mal!"

Wir wissen ja auch aufgrund der Regulierungsfolgenabschätzung, dass der Aufwand für diese Lohngleichheitsanalyse für eine Firma mittelfristig einen Tag bedeutet - einen Tag alle vier Jahre, um ihrer Belegschaft sagen zu können: "Schaut, wir haben das überprüft, und zwar mit einer wissenschaftlichen Methode. Wir können euch das nachweisen: Es ist so." Ein Tag alle vier Jahre, das ist wahrscheinlich nicht die ganz grosse Bürokratie. Noch einmal: Die Regulierungsfolgenabschätzung hat gezeigt, dass Aufwand und Ertrag in einem guten Verhältnis sind.

Ich denke, auch diese Regelung wird die Vorlage nicht kaputtmachen. Allerdings müsste man sich dann bei Artikel 13h überlegen, dass der Antrag der Minderheit I (Rechsteiner Paul) dazu wie ein Pendant ist. Ihre Kommission hat das diskutiert. Man kann sagen: Diejenigen Firmen, die gemäss der ersten Überprüfung die Lohngleichheit nicht eingehalten haben respektive bei denen eine systematische Diskriminierung festgestellt worden ist, sollen dann aber auch sagen, welche Massnahmen sie ergreifen. Das wollte die Kommissionsmehrheit aber auch nicht.

In diesem Sinne möchte ich Sie namens des Bundesrates schon bitten, an der Regelung, wie wir sie Ihnen vorgeschlagen haben, festzuhalten. In diesem Sinne unterstütze ich die Kommissionsminderheit.