Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-29

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-29

Wortprotokoll

Es ist richtig, was Herr Ständerat Comte gesagt hat: Der Bundesrat hat in seiner Vernehmlassung auch eine Variante vorgestellt, die in diese Richtung gegangen ist, nämlich eine Variante, die vorgesehen hat, dass diejenigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese Lohngleichheitsanalyse nicht machen oder die sie eben auch nicht überprüfen lassen, dann, ich sage jetzt einmal, auf einer schwarzen Liste erscheinen müssen.

Vielleicht zuhanden von Herrn Ständerat Hefti: Sie haben jetzt gesagt, diese Vorlage habe schon Sanktionen. Es sind jedoch zwei verschiedene Paar Schuhe. Hier sprechen wir darüber, dass wir die Lohngleichheitsanalyse überhaupt machen, also überhaupt prüfen, ob eine systematische Lohndiskriminierung festzustellen ist. Und bei dieser Vorlage muss ja dann immer noch geklagt werden. Es ist ja nicht so, dass eine Lohngleichheitsanalyse automatisch zu einer Anpassung der Löhne führt. Hingegen stellt Herr Ständerat Comte natürlich zu Recht die Frage: Ja, was passiert, wenn jemand nicht einmal die Analyse macht? Es ist richtig, der Bundesrat sagt Ihnen jetzt in seiner Vorlage, das habe keine Sanktionen zur Folge. Das wurde ja auch kritisiert, von Ihnen jetzt, Herr Ständerat Comte, von anderen Kreisen auch. Es stimmt: Wenn ein Unternehmen keine solche Analyse macht oder sie allenfalls nicht überprüfen lässt, dann hat das keine Sanktion zur Folge.

Warum hat der Bundesrat Ihnen das so vorgeschlagen? Weil der Bundesrat keine Lohnpolizei will und weil dieses Gesetz eben keine Sanktionen und folglich auch keine Lohnpolizei vorsieht. Jetzt können Sie sagen, Sie hätten aber trotzdem gerne das entsprechende Projekt aus der Vernehmlassung aufgenommen. Ich kann Ihnen gerne sagen, warum der Bundesrat es nicht in die Vorlage aufgenommen hat: weil es in der Vernehmlassung nicht unterstützt wurde - von Einzelnen schon, aber es gab einfach eine breite Ablehnung gegen diese mögliche schwarze Liste. Dann ist der Bundesrat, wie er das immer macht - deshalb machen wir ja auch Vernehmlassungen -, zum Schluss gekommen, das sei wahrscheinlich nicht mehrheitsfähig. Deshalb hat er das nicht in die Vorlage aufgenommen und hat gesagt: Es ist eine pragmatische Vorlage - das stimmt -, die eben keine Lohnpolizei und folglich auch keine Sanktionen enthält.

Ich muss es eigentlich Ihnen überlassen, ob Sie auf diese Variante aus der Vernehmlassung zurückkommen möchten. Es ist klar: Es ist ein bisschen schwierig, der Bevölkerung zu erklären, dass die Verfassung zwar seit 37 Jahren die Lohngleichheit vorschreibt, dass aber nichts passiert, wenn jemand die Lohngleichheitsanalyse nicht macht. Umgekehrt bitte ich Sie, auch dafür zu sorgen, dass wir wenigstens diesen Schritt jetzt machen. Ich glaube, wir sind uns darin einig - deshalb sind Sie auch auf die Vorlage eingetreten -: Es braucht jetzt hier einen nächsten Schritt. Vielleicht ist es nicht das ganze Programm. Mit der vorgesehenen Überprüfung aufgrund der wissenschaftlichen Analyse und mit der Information an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen wir aber immerhin einen wichtigen Schritt in Richtung Lohngleichheit. Auch wenn dieser Antrag das Projekt insgesamt nicht gefährdet, wäre das etwas, das sich der Bundesrat auch überlegt hat.

Ich bitte Sie, hier dafür zu sorgen, dass dieses Projekt am Schluss trägt. Ich glaube, eine Wirksamkeit wird auch ohne diese zusätzliche schwarze Liste zu erwarten sein.