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Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-05-29

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-05-29

Wortprotokoll

Es ist etwas schnell gegangen, ich habe etwas langsam reagiert. Es geht mir um mein Grundanliegen betreffend den öffentlichen Sektor. Sie erinnern sich an die letzte Debatte. Ich danke der Kommission, dass sie diesen Punkt noch einmal grundsätzlich angeschaut hat. Wir sprechen beim öffentlichen Sektor von über einer Million Angestellten in Bund, Kantonen und Gemeinden, und zwar in den Spitälern, in den Gerichten, in den Schulen, in den Verwaltungen - es sind über eine Million Menschen.

Nun ist dieser Artikel 13d Absatz 1 zumindest missverständlich formuliert. Das haben die Kommission und auch das Votum der Frau Bundesrätin heute weitgehend geklärt. Wenn wir die Botschaft anschauen, stellen wir fest, dass die Diskriminierung im öffentlichen Sektor nicht geringer ist als die Diskriminierung im privaten Sektor. Sie sehen auf Seite 5513 der Botschaft, dass die Unterschiede gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik im öffentlichen Sektor mit 16,6 Prozent zwar etwas geringer sind als im privaten Sektor. 16,6 Prozent sind aber immer noch viel. In der Privatwirtschaft sind es 19,5 Prozent, also etwas mehr. Eine Seite später lesen Sie dann aber, dass im öffentlichen Sektor die unerklärlichen Lohnunterschiede insbesondere bei den Frauen gegenüber den Männern über 40 Prozent ausmachen.

Das hat dann auch dazu geführt, dass die grosse Mehrheit der Urteile, die bisher gestützt auf das Gleichstellungsgesetz betreffend Lohndiskriminierung gefällt worden sind, gegen die öffentliche Hand ergangen ist, nicht gegen private Beklagte. Hier ist also eindeutig Handlungsbedarf gegeben.

Nun ist dieser Artikel 13d missverständlich formuliert. Ich lese ihn vor: "Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die dem Obligationenrecht unterstehen, lassen ihre Lohngleichheitsanalyse von einer unabhängigen Stelle überprüfen." Bei einer wörtlichen Auslegung könnte man meinen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die nicht dem Obligationenrecht unterstehen - und das ist der allergrösste Teil der öffentlichen Hand, also jene von Bund, Kantonen und Gemeinden -, keine Überprüfung machen müssten.

Die Kommissionssprecherin und die Frau Bundesrätin haben das jetzt vorhin geklärt. Ich sage es jetzt noch einmal deutlich zuhanden der Materialien: Auch alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die nicht dem Obligationenrecht unterstehen - [PAGE 296] also der Grossteil der öffentlichen Hand, mit allen Schulen, öffentlichen Verwaltungen, Spitälern und Gerichten -, fallen unter die Überprüfungspflicht. Der Unterschied besteht einzig darin, dass der Bundesrat nicht möchte, dass private Revisionsgesellschaften oder Arbeitnehmervertretungen, Gewerkschaften, bei der öffentlichen Hand diese Überprüfung machen sollen. Bei der Privatwirtschaft sollen sie es können; bei der öffentlichen Hand sollen die Arbeitgeber die Möglichkeit haben, das - ich sage es mal so - selber zu machen. Deshalb gilt der Begriff der Unabhängigkeit da nicht. Bei der Eidgenossenschaft könnte die Eidgenössische Finanzkontrolle die Überprüfung vornehmen, und die Kantone könnten selber bestimmen, wer das macht.

Ob das richtig oder falsch ist? Aus der Sicht einer objektiven Überprüfung wäre hier eigentlich die Gleichstellung der öffentlichen weiblichen Angestellten mit den privaten weiblichen Angestellten richtig. Die Kommission hat aber einen klugen Weg gewählt. Sie hat einen neuen Artikel 13j eingefügt, auf den wir nachher noch zu sprechen kommen und zu dem ich dann nichts mehr sage. Sie hat die Arbeitgeber im öffentlichen Sektor verpflichtet, ihre Lohnanalyseüberprüfungen zu publizieren. Wenn die Arbeitgeber im öffentlichen Sektor sie publizieren müssen, samt "einzelnen Ergebnissen der Lohngleichheitsanalyse", wie es in Artikel 13j heisst, dann ist doch zugunsten dieser Arbeitnehmerinnen eine gewisse Garantie gegeben, dass das nicht einfach durch die öffentliche Hand selber abgesegnet wird, sondern dass Bund, Kantone und Gemeinden, die unter die Voraussetzung des Gesetzes fallen, eine ebenso objektive Überprüfung durchführen müssen wie der private Sektor.

Ich finde diese Lösung erträglich. Vielleicht fällt dem Zweitrat dann noch eine bessere Formulierung von Artikel 13d Absatz 1 ein. Aber ich kann mit dieser Lösung leben und werde aus diesem Grunde mit der Mehrheit stimmen.