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Humbel Ruth · Nationalrat · 2018-05-29

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2018-05-29

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion vom 13. März 2017 verlangt, die Härtefallkriterien für Sans-Papiers seien neu auf Gesetzes- statt auf Verordnungsstufe festzulegen und die in diesem Rahmen vom Kanton erteilten Aufenthaltsbewilligungen seien an die Drittstaatenkontingente des betreffenden Kantons anzurechnen.

Auslöser der Initiative ist die seit Februar 2017 laufende "Operation Papyrus" des Kantons Genf, welche auf dem geltenden Ausländergesetz beruht. Im Rahmen dieses Projekts haben bisher rund 1100 Sans-Papiers eine Aufenthaltsbewilligung erhalten.

In der Kommission gehen die Meinungen über die Genfer Praxis auseinander: Gewisse Mitglieder kritisieren sie als zu large, andere betrachten sie als vorbildliches Modell. Einig ist sich die Mehrheit der Kommission aber darin, dass die von den Initianten vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht das richtige Mittel ist, um illegale Migration und die damit eng verbundene Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Es geht den Initianten ja primär um die Vollzugspraxis: Sie wollen die Härtefallkriterien von der Verordnungs- auf die Gesetzesstufe anheben. Die Kommissionsmehrheit erachtet diese Kompetenzverschiebung weder als nötig noch als zielführend. Gemäss der heutigen Praxis für eine Härtefallbewilligung ist die Frage der Verwurzelung der betreffenden Person entscheidend. Dazu gibt es eine langjährige Rechtsprechung. Wenn sich beispielsweise eine Familie rund fünf Jahre in der Schweiz aufhält und die Kinder in die Schule gehen, dann ist zu prüfen, ob eine Verwurzelung gegeben ist, die es verunmöglicht, dass diese Menschen in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Bei einem Gesuch für eine Härtefallbewilligung müssen die Kriterien - eingeschulte Kinder, gute Integration, Straflosigkeit, Arbeitsstelle, keine Schulden, eine angemessene Wohnung - erfüllt sein. Jeder Sans-Papiers, der diese Kriterien erfüllt, kann in seinem Kanton ein Gesuch für eine Härtefallbewilligung stellen. Gemäss der Zuständigkeitsregelung hat der Kanton darüber zu entscheiden, ob er den Fall dem SEM unterbreiten will. Über ausländerrechtliche Bewilligungen entscheidet dann abschliessend das SEM.

Inakzeptabel für die Kommission ist der zweite Punkt der Initiative, wonach an Sans-Papiers erteilte Aufenthaltsbewilligungen an das Drittstaatenkontingent des betreffenden Kantons angerechnet werden sollen. Das würde dazu führen, dass ein Kanton allenfalls keinen Anspruch hätte auf hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten, wenn er Härtefallbewilligungen erteilt.

Genau das - die Legalisierungen von Sans-Papiers an die Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen für Drittstaatenangehörige anzurechnen - sieht eine Minderheit indes als einzige Möglichkeit, um die Kantone zu einem konsequenten Vollzug des Ausländerrechts zu bewegen. Die Kommissionsminderheit teilt daher die Ansicht der Initianten und erachtet den gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufgrund des Genfer Projekts als angezeigt.

Die SPK sieht mehrheitlich auch Handlungsbedarf, ist aber der Ansicht, dass die komplexe Problematik der Sans-Papiers einmal gründlich geprüft werden soll, und hat deshalb das Postulat 18.3381, "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers", eingereicht. Damit wird der Bundesrat beauftragt, unter Berücksichtigung der bisher gemachten [PAGE 637] Erkenntnisse aus der Genfer "Operation Papyrus" verschiedene Punkte zu prüfen und in einem Bericht darzulegen.

Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Fragestellungen:

1. um die Prüfung der Rechtsansprüche auf und aus Sozialversicherungen von Sans-Papiers;

2. um die Folgen einer möglichen Aberkennung der gewährten Rechtsansprüche sowohl für Bund, Kantone und Gemeinden als auch für die betroffenen Sans-Papiers;

3. um den Zugang zu Schulen und anderen öffentlichen Dienstleistungen für Sans-Papiers;

4. um die heutige Praxis beim Datenaustausch zwischen verschiedenen Behörden, die mit Sans-Papiers in Kontakt stehen;

5. um den Vollzug der einschlägigen Strafbestimmungen und um die Rechtspraxis bei Verstössen im Zusammenhang mit Sans-Papiers; da geht es natürlich vor allem auch um Beschäftigung, Arbeitgeber, Arbeitsvermittlung und auch Wohnungsvermietung;

6. um die gängige Praxis der Regularisierung des Aufenthalts von Sans-Papiers sowie der Bewilligung der Erwerbstätigkeit gemäss Härtefallkriterien; und

7. schlussendlich auch um mögliche Lösungsansätze für Menschen ohne geregelten Aufenthalt.

Über dieses Kommissionspostulat werden wir noch in dieser Session entscheiden.

Für die Mehrheit der SPK ist die mit der Initiative vorgeschlagene Gesetzesänderung der falsche, nicht zielführende Weg, um die Sans-Papiers-Problematik anzugehen. Die Kommission empfiehlt mit 13 zu 10 Stimmen, der vorliegenden parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.