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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2018-05-29

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-05-29

Wortprotokoll

Manchmal benötigen wir zwei Runden, um den klärenden Durchblick zu erhalten. Bei der Motion Fiala ist das in der Tat so gelaufen. In Übereinstimmung mit dem Bundesrat, der die Annahme der Motion empfiehlt, war ich relativ rasch davon überzeugt, dass Handlungsbedarf besteht, um zu verhindern, dass in der Schweiz via Stiftungen Gelder zur Unterstützung des Terrorismus in Umlauf gesetzt werden.

Dank des Antrages Dittli, die Angelegenheit in der Kommission noch einmal eingehend zu prüfen, haben wir uns in der Kommission für Rechtsfragen erneut vertieft mit der Frage auseinandergesetzt. Der Referent hat es gerade gesagt: Die Anhörungen der verschiedenen angesprochenen Institutionen haben dann namentlich drei Punkte zum Vorschein gebracht, welche zu diesem Sinneswandel und zum einstimmig ablehnenden Antrag der Kommission für Rechtsfragen führten. [PAGE 312]

1. Stiftungen sind das falsche Objekt. Die anvisierten ausländischen Institutionen, welche Gelder in der Schweiz verwalten, sind nicht in der Rechtsform von Stiftungen organisiert, sondern wirken namentlich im Rahmen von Vereinen. Die Idee einer verstärkten Kontrolle der Stiftungen würde daher im Leeren verpuffen.

2. Die Kirchenstiftungen sind sehr streng kontrolliert. Wie es Kollege Dittli in seiner Begründung zu seinem Antrag auf Rückweisung der Motion an die Kommission begründet hatte, würde die Umsetzung der Motion zu einer unverhältnismässigen und nichtgerechtfertigten administrativen Belastung der unproblematischen traditionellen kirchlichen Stiftungen führen. Es wäre auch nicht vertretbar, eine wegen ihrer allfälligen diskriminierenden Auswirkung grundsätzlich problematische Ausnahmebestimmung einzig für potenziell gefährliche Stiftungen einzuführen. Daher scheint es mir kohärent zu sein, die Motion tel quel abzulehnen.

3. Wie kann die grundsätzliche Problematik der potenziellen Geldwäscherei und der Finanzierung von Terrorismus geregelt werden? Mit oder ohne Motion Fiala bleiben die Probleme weiterhin aktuell. Was kann also unternommen werden, um diesen kriminellen Machenschaften einen Riegel zu schieben? Zu prüfen wäre eine Art Metakontrolle, die sicherstellt, dass eine regelmässige Prüfung der Stiftungen durch staatliche oder religiöse Aufsichtsorgane stattfindet. Bei religiösen Einrichtungen, die namentlich in der Rechtsform von Vereinen ausgestaltet sind und die zurzeit keiner solchen Aufsicht unterstehen, müsste ein entsprechender Kontrollmechanismus eingeführt werden.

Zusammenfassend: Ich ersuche Sie mit der Kommission, die einstimmig entschieden hat, die Motion Fiala abzulehnen.