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Fluri Kurt · Nationalrat · 2018-05-30

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Sie kennen ja die Aussagen des Bundesrates im Zusammenhang mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative. Wie Sie sicher bemerkt haben, bin ich jetzt Kommissionssprecher. Ich habe ausgeführt, wenn Sie mir zugehört haben, dass es bei Konflikten immer darum geht, die neue Bestimmung, die möglicherweise dem Völkerrecht widerspricht, harmonisch im Sinne der ganzen Verfassung umzusetzen und auszulegen.

Sie können nicht darüber hinwegsehen, dass derselbe Verfassunggeber, also Volk und Stände, der unter Umständen völkerrechtswidrige Verfassungsbestimmungen beschlossen hat, eben auch Artikel 5 Absatz 4 beschlossen hat, mit der Vorschrift, das Völkerrecht sei zu beachten. Derselbe Souverän hat auch Artikel 190 der Verfassung beschlossen, wonach das Bundesgericht sich nicht nur an Gesetze unseres [PAGE 643] Rates zu halten hat, sondern auch an das Völkerrecht. Mit diesem Ziel- oder Interessenkonflikt hat sich die Auslegung zu befassen. Diese Abwägung hat unser Parlament im Einzelfall vorzunehmen. Es gibt keine generellen Normen, immer nur völkerrechtswidrige landesrechtliche Bestimmungen umzusetzen oder immer nur Völkerrecht anzuwenden. Man muss da immer ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Auslegungsmethoden finden.