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Graber Konrad · Ständerat · 2018-05-30

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Ich möchte jetzt gerne Artikel 9 Absatz 5 Litera i behandeln, der auch Artikel 14 Absatz 3 Litera abis betrifft.

Hier geht es um das Thema betreutes Wohnen. Der Nationalrat hat mit 107 zu 85 Stimmen eine Regelung aufgenommen, wonach das betreute Wohnen unterstützt wird. Der von den Kantonen im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten geleistete Mindestbeitrag soll für AHV-Rentnerinnen und -Rentner um 50 Prozent erhöht werden. Dazu lagen Ihrer Kommission ein Bericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen und ein Gutachten des Büros für arbeits-[NB]und sozialpolitische Studien (Bass) für die Entscheidfindung vor. Es geht dabei um zwei mögliche Varianten: erstens um die Unterstützung von betreutem Wohnen in Form eines Zuschlags zu den Mietzinskosten mit Verlagerung von den Kantonen zum Bund, zweitens um eine Erhöhung der Ansätze im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten.

Dem Grundsatz, dass Heimeintritte aus persönlichen und finanziellen Gründen möglichst verzögert werden müssen, verwehrt sich Ihre Kommission nicht, im Gegenteil: Wir beurteilen das positiv. Der Beschluss des Nationalrates brächte den Kantonen hingegen Mehrkosten von 190 Millionen Franken. Der Vorschlag war zudem nicht in der Vernehmlassung. Die Kantone haben bereits heute die Möglichkeit, in diesem Bereich aktiv zu werden, weshalb eine Bundesregelung aus Sicht Ihrer Kommission nicht erforderlich ist.

Zu diesem Beschluss des Nationalrates gab es keine Position der Sozialdirektorenkonferenz. Sie hat aber erwähnt, dass ihr die Mehrausgaben für die Kantone von 190 Millionen natürlich Sorgen bereiten würden, und sie hat dann trotzdem ausdrücklich erwähnt, dass eine solche Bestimmung ohne sorgfältige Prüfung der Wirkung und ohne Konsultation nicht aufgenommen werden soll.

Deshalb hat Ihre Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen Festhalten beschlossen.