Hösli Werner · Ständerat · 2018-05-30
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30
Wortprotokoll
Manchmal staunt man in der Politik wie ein Kleinkind vor dem Riesenrad. Haben wir in der Erstberatung noch einhellig die bundesrätliche Lösung verabschiedet, schlägt uns nun die vorberatende Kommission ebenso einhellig vor, den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge für den ungehinderten Kapitalbezug freizugeben - also das Gegenteil! Begründet wird dies mit anderweitigen Einsparungen. Aber das wird dieser Thematik nicht gerecht, denn hier geht es um ein ganz fundamentales Anliegen, das ein Kernpunkt der bundesrätlichen Vorlage ist. Das ist auch [PAGE 322] der Grund, weshalb ich mich zu diesem Einzelantrag entschieden habe und hier die Andacht ein bisschen störe.
Der Bundesrat hatte zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt. Dazu steht in der Botschaft, auf Seite 7533, Folgendes: "Die erste Variante schliesst den Kapitalbezug für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge gänzlich aus, die zweite Variante beschränkt den Kapitalbezug des Altersguthabens auf die Hälfte des BVG-Guthabens. Die Einschränkung der Kapitalbezugsmöglichkeiten im Vorsorgefall wird von drei Vierteln derjenigen, die dazu Stellung nahmen, unterstützt. Die Mehrheit spricht sich für Variante 1 aus" - kein Bezug aus dem obligatorischen Teil -, "da sie die Bewahrung des BVG-Altersguthabens am besten gewährleistet und so das Risiko einer EL-Abhängigkeit begrenzt."
Genau so wie die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sieht es auch mein Kanton. Er verlangt den gänzlichen Ausschluss eines Kapitalbezugs im BVG-Obligatorium bei Pensionierung. Aber nicht nur mein Kanton ist dieser Ansicht. Ganz generell sind die Kantone, Gemeinden und Städte explizit gegen diesen Kapitalbezug.
In unserem Parlament ist es aber, so deute ich es, der Finanzlobby offensichtlich gelungen, ihre Interessen durchzusetzen. Die Vorsorgekassen respektive die Versicherungen können beim Kapitalbezug ihr Risiko minimieren, und die Vorsorgeberatenden aller Finanzinstitute können sich mit ihren mindestens vielversprechenden Anlageprodukten auf die optional plötzlich finanzkräftigen Pensionierten stürzen. Dass dadurch der Staat wegen letztlich höheren Ausgaben in die Röhre schaut, interessiert nicht, leider auch viele von denen nicht, die sich sonst hüben wie drüben so fürsorglich um tiefe Staatsausgaben bemühen. Aber dafür gibt es ja den Spruch vom eigenen Hemd.
Die berufliche Vorsorge wurde vom Volk unter der Prämisse angenommen, dass der pensionierten Bevölkerung dank AHV und zweiter Säule ein einigermassen gutes Leben ohne staatliche Unterstützung möglich wird. Wo dies aus absolut erklärlichen und nachvollziehbaren Gründen nicht möglich ist, gibt es das System der Ergänzungsleistungen. Dafür erbringen die Arbeitgebenden im Rahmen des BVG grosse finanzielle Leistungen zur Sicherung der zweiten Säule, dies eben immer mit Blick auf eine möglichst gute Einkommenssituation der Pensionierten und somit im Sinne von weniger staatlicher Unterstützung im Rentenalter. Das entlastet dann die Unternehmen steuerlich wieder. So war das eigentlich angedacht.
Die Ergänzungsleistungen werden von Bund, Kantonen und teilweise auch Gemeinden mit Steuergeldern finanziert. Wenn ich beispielsweise mein Kapital aus dem BVG verschenke oder sonst wie aufbrauche, um dann zehn oder fünfzehn Jahre später Ergänzungsleistungen zu beziehen, so belaste ich damit den Staat. Denn auch wenn bei den Ergänzungsleistungen eine Kürzung verfügt wird, müssen die Lebenshaltungskosten oder allenfalls gar ein Heimaufenthalt finanziert werden. In solchen Fällen kommt dann die Gemeinde über Sozialhilfe oder ungedeckte Heimkosten gleich direkt zum Handkuss, ganz nach dem Motto "Den Letzten beissen die Hunde".
Ein Verband bürgerlicher Prägung hat sich kürzlich zur Aussage hinreissen lassen, dass das Verbot des Kapitalbezugs im BVG-Obligatorium nur 122 Millionen Franken Einsparungen bringe. Weiter führt er aus, die Verhinderung des Bezugs aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge sei "ein Angriff auf das Recht der Rentnerinnen und Rentner, über das Kapital frei verfügen zu können, welches sie während ihrer Erwerbstätigkeit angespart haben".
Zur Berichtigung: Die Kapitaläufnung erfolgte mindestens zu 50 Prozent durch die Arbeitgebenden. Und als Gegenfrage: Wer schützt denn das Recht der Allgemeinheit, welche wegen immer mehr Schenkungstricks und anderen Schlaumeiereien zu höheren Staatsabgaben gezwungen wird?
Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen: Der Kapitalbezug aus der obligatorischen Vorsorge am Schluss der Erwerbstätigkeit ist ein Unding, um nicht zu sagen ein Unsinn. Heute verwechseln nämlich immer mehr Leute Eigenverantwortung mit Eigennutz. Da stört es dann selbst finanziell Solvente nicht mehr, wenn am Schluss des Lebens noch der Staat finanzieren muss - dies immer mehr eben auch, weil vorgängig viel Vermögen wegjongliert wurde. Sprechen Sie einmal mit Anwälten darüber, was in diesen Fragen heute abgeht!
Wir tun sehr gut daran, mindestens die obligatorischen Vorsorgegelder für die Rente zu sichern. Das war auch immer die Idee dahinter. Ich bitte Sie also unbedingt, an Ihrem ersten Entscheid und am bundesrätlichen Antrag mit der notwendigen Ergänzung für Grenzgänger und definitiv Ausreisende festzuhalten. Damit entscheiden Sie auch im Sinne der Kantone, Gemeinden und Städte. Ich habe fertig.