Graber Konrad · Ständerat · 2018-05-30
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-05-30
Wortprotokoll
Tatsächlich hat sich Ihre Kommission in der ersten Runde sehr intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt und auch im zweiten Umgang nochmals Überlegungen dazu angestellt. Vieles, was Herr Hösli eben sagte, war auch in der Kommission ein Thema; ich erinnere mich, dass Herr Hösli in der Kommissionsberatung teilweise sogar als Stellvertreter anwesend war. Ich kann mich vor allem an den ersten Umgang erinnern, als er sich sehr stark für den damaligen Kommissionsentscheid einsetzte.
Auf der anderen Seite gab es in der Zwischenzeit auch eine Behandlung dieser Frage im Nationalrat. Im Nationalrat war die Haltung zur Frage des Kapitalbezuges sehr deutlich. Dann ging es für Ihre Kommission zuerst einmal auch um eine realistische politische Einschätzung, wo wir enden könnten. Deshalb hat man sich hier noch einmal vertieft mit dieser Frage auseinandergesetzt. Argumente, die in diesem Bereich nicht von Herrn Hösli, sondern vor allem von der Seite des Nationalrates vorgebracht wurden, waren, dass es sich um Gelder der Versicherten handelt und dass der Staat nicht darüber verfügen soll, in welcher Form und in welcher Dauer diese Gelder bezogen werden.
Wir haben auch festgestellt, dass wir wirklich nicht über den zweifelsfreien Nachweis verfügen, dass ein Zusammenhang zwischen Kapitalbezug und EL-Leistungen besteht. Es gibt Einzelbeispiele, die natürlich medial immer hochgespielt werden und die uns auch den Entscheid nicht einfach gemacht haben. Sie zeigen auf, dass jemand das Kapital bezieht, das Geld verprasst und anschliessend Ergänzungsleistungsbezüger oder -bezügerin wird. Das sind Beispiele, die wahrscheinlich in Zukunft ab und zu wieder auftauchen werden.
Aber nochmals: Das Ergebnis im Nationalrat war sehr deutlich. Deshalb wurde in der Kommission dann auch kein Antrag mehr auf eine Zwischenlösung gestellt; es gäbe hier ja auch noch Varianten.
Klar abgelehnt wurde aber der vom Nationalrat eingefügte Sanktionsabsatz, der eine Kürzung von 10 Prozent vorsieht. Es geht da um Artikel 9 Absätze 1ter und 1quater ELG. Sie besagen, dass die Ergänzungsleistungen gekürzt werden, wenn ein Kapitalbezug erfolgt und man Ergänzungsleistungen bezieht. Das würde vor allem bei kleineren Beträgen praktisch das Gegenteil dessen bewirken, was man erreichen will. Im Gegensatz zum Nationalrat haben wir also auf diesen Sanktionsabsatz verzichtet und uns in dieser Frage dem Bundesrat angeschlossen.
Es gab auch noch eine finanzielle Überlegung. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates resultiert bei der Frage des Kapitalbezuges ein geringeres Sparvolumen von 112 Millionen Franken. Das fällt beim Bund mit 32 Millionen, bei den Kantonen mit 80 Millionen an. Ihre Kommission kann mit dem geringeren Spareffekt leben, weil im Gegenzug die Rückerstattungspflicht, die wir ja vorhin behandelt und beschlossen haben, ein doppelt so hohes Sparpotenzial aufweist, nämlich 230 Millionen, 45 Millionen beim Bund und 185 Millionen bei den Kantonen. Es war also ein Abwägen: 112 Millionen versus 230 Millionen. Ihre Kommission hat sich dann für die 230 Millionen ausgesprochen.
Sie sehen: Was ich hier präsentiere, ist nicht alles widerspruchsfrei. Es gibt zwei Optiken in dieser Frage. Aber wir befinden uns in der Differenzbereinigung und müssen am Schluss eine Einigung mit dem Nationalrat erzielen.
Die Folge der Behandlung in Ihrer Kommission war, dass man Artikel 37 Absatz 2 streicht und eine redaktionelle [PAGE 323] Änderung betreffend Ehegatten vornimmt. Dem Konzept hat Ihre Kommission mit 11 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung zugestimmt.
Deshalb empfehle auch ich Ihnen, den Antrag Hösli abzulehnen, der eigentlich zur Version des Ständerates im ersten Umgang zurückwill, aber nicht berücksichtigt, wie es im Nationalrat in dieser Frage aussieht.