AB 229649
Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30
Wortprotokoll
Mit der Selbstbestimmungs-Initiative wollen wir erreichen, dass Entscheide von Volk und Ständen wieder umgesetzt werden. Wir wollen die verfassungswidrige kalte Entmachtung der Stimmbürger rückgängig machen. Denn der Grund, warum es uns in der Schweiz so gutgeht, ist, dass die Bürger bei uns das Sagen haben, ihre Entscheide also umgesetzt werden. Wenn eine Mehrheit der Stimmbürger die Regeln festlegt, nach denen kriminelle Ausländer ausgeschafft werden müssen, dann müssen diese Regeln angewendet bzw. in diesem Parlament entsprechende Regeln erlassen werden. Wenn eine Mehrheit der Stimmbürger die Zuwanderung in unser Land wieder selber steuern will, dann hat das Parlament entsprechende Gesetze zu erlassen.
Doch die Mitsprache des Volkes passt den Politikern nicht, sie passt der Verwaltung nicht, und sie passt den Richtern nicht. Das Volk stört - so hat es ein deutscher Politiker gesagt. Noch getraut sich niemand in der Schweiz, das so klar auszusprechen. Aber Politiker, Juristen, Wissenschafter und Journalisten haben auch in der Schweiz in den letzten zehn Jahren die direkte Demokratie systematisch schlechtgeredet.
Internationales Recht und internationale Organisationen sind die Waffen in den Händen der drei Staatsgewalten, um das störende Volk in die Schranken zu weisen. Und das rechtsethische Gewand, in das die Gegner der direkten Demokratie ihre Überhöhung des internationalen Rechts kleiden, ist die Bezeichnung des internationalen Rechts als Völkerrecht - ein Etikettenschwindel erster Güte.
Der Vorrang der Bundesverfassung vor dem nichtzwingenden Völkerrecht galt in der Schweiz noch bis vor sechs Jahren. Der Bundesrat schrieb in seinem Bericht zum Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht, dass völkerrechtswidrige Verfassungsbestimmungen umzusetzen sind. Mit einem Urteil von Oktober 2012 haben drei Richter einer Abteilung des Bundesgerichtes diese Ordnung aus freien Stücken - einfach, weil es ihnen gefiel - auf den Kopf gestellt.
Wer sagt, die Selbstbestimmungs-Initiative schaffe die Menschenrechte ab, soll darlegen, dass die Schweiz vor dem 12.[NB]Oktober 2012 ein Unrechtsstaat war. Wer sagt, wegen der Selbstbestimmungs-Initiative würde niemand mehr mit der Schweiz einen Vertrag abschliessen, soll erklären, warum vor dem 12. Oktober 2012 Tausende Staatsverträge mit der Schweiz abgeschlossen wurden.
Kein anderer Staat auf der Welt geht davon aus, dass das internationale Recht der eigenen Verfassung vorgeht, und auch für uns ist ein genereller Vorrang des Völkerrechts ein fundamentaler Fehler, dies aus drei Gründen:
1. Völkerrecht gründet immer mehr nicht auf Verträgen, sondern auf Richtlinien, Deklarationen, Entscheiden und Urteilen von internationalen Organisationen und Gerichten, ob es nun die Uno, die OECD, der Europäische Gerichtshof oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist. Diese Entwicklung beschränkt die Mitsprache der Staaten und damit die Mitwirkungsrechte der Bürger. Wir in der Schweiz, die wir mit der Mitsprache der Bürger so gute Erfahrungen gemacht haben, können dieser Schleifung der direkten Demokratie nicht tatenlos zusehen. Der Vorrang der Verfassung gegenüber dem internationalen Recht stellt sicher, dass die Schweizer Bürger auch in einer globalisierten Welt, in der wir leben, mitbestimmen können.
2. Das Völkerrecht ist der Haupttreiber von Regulierung. Das hat mit der beschriebenen Entwicklung von den Verträgen hin zu den Organisationen zu tun. Ob neue Vorschriften im Steuerrecht, für die Banken, Sicherheitsvorschriften betreffend Spielsachen oder Vorschriften über Plastikgeschirr - all das kommt zu einem grossen Teil aus internationalen Organisationen. Wer den Vorrang des internationalen Rechts propagiert, propagiert den Vorrang von Überregulierung und Bürokratie gegenüber unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung.
3. Das Völkerrecht ist eine unflexible Ordnung. Vor allem multilaterale Verträge sind fast nicht veränderbar. Damit stehen sie im Widerspruch zur Demokratie. "Demokratie ist Herrschaft auf Zeit", hat das deutsche Bundesverfassungsgericht so treffend formuliert. Rechtsverhältnisse müssen abgeändert werden können. Wenn jemand eine Ehe eingegangen ist und der Ehegatte nicht mehr derjenige ist, der er einmal war, dann muss man gehen können. Wenn ein Land einen [PAGE 649] Vertrag über die Zuwanderung von Personen abgeschlossen hat, aber viel mehr Personen kommen, als man beiderseits annahm, muss man vom Vertrag Abstand nehmen können. Der Vorrang völkerrechtlicher Verträge bedeutet eine Versteinerung der Rechtsordnung. Die junge Generation wird eingeschnürt in die politischen Entscheide der Alten.
Ein eigentlicher Giftcocktail für die Schweiz entsteht aus der Verbindung des Vorrangs von internationalem Recht mit einem institutionellen Abkommen mit der EU. Mit diesem Abkommen wird der Dauerzustrom von EU-Recht ins Schweizer Recht noch zunehmen. Auf dem Papier mögen wir frei sein, ob wir es übernehmen. Aber mit dem Vorrang des internationalen Rechts stellen wir auch dieses EU-Recht über unsere Verfassung. Die EU wird damit faktisch unsere Verfassung abändern können. Durch den Zangengriff von institutionellem Abkommen einerseits und Vorrang des internationalen Rechts andererseits wird die EU der oberste Souverän der Schweizerischen Eidgenossenschaft werden.
Bleiben wir besser bei dem, was sich bewährt hat, nämlich dabei, dass wir Bürger der oberste Gesetzgeber in unserem Land sind. Direkte Demokratie macht die Menschen nachweislich glücklich, sie macht uns als Land und als Volkswirtschaft erfolgreich, und sie macht uns als Gemeinschaft stark.