Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-05-30
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-05-30
Wortprotokoll
Ja, schauen Sie, es ist tatsächlich so, die Umsetzung einer Richtlinie in einem Gesetz erfolgt nicht digital. Deshalb hat ja der Bundesrat gesagt: Wir schöpfen unseren Spielraum aus. Ich denke - Sie waren ja auch mit dabei in der Kommission -, die Kommissionsmitglieder haben gesehen, dass der Bundesrat da wirklich ans Limit gegangen ist. Wir haben Ihnen aber auch bei ein paar Minderheitsanträgen, die unter anderem auch Sie gestellt haben, gesagt: Hier ist die Richtlinie verletzt, sie ist nicht mehr eingehalten.
Also, wir fragen doch nicht den Gemischten Ausschuss, wie weit wir gehen dürfen. Wir sind selber erwachsen, wir können das selber beurteilen. Ich werde Ihnen heute im Laufe der Beratung sehr genau sagen können: Bis hierher können wir gehen. Dann haben wir vielleicht gewisse Anträge, bei denen man sagen muss: Ja, da gibt es sicheren Boden und vielleicht einen Graubereich, man riskiert etwas. Und dann haben wir ganz klar Anträge, bei denen man sagen muss: Das ist einfach nicht mehr richtlinienkonform. Wenn Sie diese Grenze überschreiten wollen, müssen Sie sich dann nicht wundern, wenn das andere auch so sehen. Aber ich kann Ihnen eigentlich recht genau sagen, wo die Limiten sind. Wir haben das ja übrigens innerhalb der Bundesverwaltung alles in engster Zusammenarbeit mit dem VBS gemacht, das im Bereich dieser Gesetzgebung natürlich auch seine Sichtweise einbringt, gerade auch im Hinblick auf den Umgang mit der Ordonnanzwaffe. Also, das ist jetzt nicht wahnsinnig kompliziert. Aber wir werden sicher im Laufe der Beratung sehen, was noch richtlinienkonform und was nicht mehr richtlinienkonform ist. Das werden wir im Laufe der Beratung noch miteinander besprechen.