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Paganini Nicolo · Nationalrat · 2018-05-30

Paganini Nicolo · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Wer sein Ziel nicht kennt, wird auch nie dort ankommen, lautet ein altes Sprichwort. Bei der Beurteilung der Vorlage zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands mit der Übernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie ins nationale Recht ist entscheidend, an welchem Ziel man das Ergebnis der Kommissionsberatungen misst. Wer die Gelegenheit als günstig erachtet, um bei diesen Beratungen alte Forderungen nach einer deutlichen Verschärfung des Schweizer Waffenrechts umgesetzt zu sehen, wird enttäuscht sein. Wer glaubt, mit der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie einen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung zu leisten, liegt - das ist einzuräumen - wohl auch falsch. Wer auf der anderen Seite das aktuelle Schweizer Waffenrecht patriotisch überhöht, es zu einem Mythos macht und das Referendum schon von vornherein und aus Prinzip ankündigt, wird ebenfalls keinen Gefallen an diesem Geschäft finden.

Die CVP beurteilt die Vorlage nach einem klaren Ziel: Die Schweiz soll ihren mit dem Beitritt zu Schengen eingegangenen Verpflichtungen nachkommen. Schengen/Dublin ist wichtig für unsere Sicherheit, und Schengen/Dublin ist vor allem auch wichtig für unsere Wirtschaft. Gleichzeitig soll das Parlament aber den vorhandenen Spielraum nutzen, um auf [PAGE 659] Besonderheiten des Schweizer Schiesswesens, insbesondere auf die Tradition der Übernahme der Ordonnanzwaffe am Ende der Dienstpflicht, Rücksicht zu nehmen. An diesem Ziel gemessen erachtet die CVP-Fraktion die Kommissionsfassung als gute Diskussionsgrundlage. Wir sind für Eintreten und werden sowohl gegen eine Rückweisung als auch gegen eine Sistierung stimmen.

Wir wurden in den vergangenen Tagen und Wochen von Schützenverbänden und Waffenfreunden umfassend mit Papier eingedeckt. Von einem EU-Diktat war die Rede, ja teilweise sogar davon, die EU-Waffenrichtlinie ziele zur Hauptsache auf eine Entwaffnung des Schweizer Bürgers. Das ist eher Paranoia als Politik.

Der Schweiz wird nichts diktiert. Wir haben uns - durch eine Volksabstimmung legitimiert - im Rahmen eines Vertragswerks mit Vor- und Nachteilen verpflichtet, die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu übernehmen. Wir sind frei, auf die Umsetzung zu verzichten und künftig ohne Schengen/Dublin zu leben. Aber genau Letzteres will die CVP nicht. Der Rechtsnachvollzug mag der unangenehme und im vorliegenden Fall bis zu einem gewissen Grad unbefriedigende Preis für das Assoziierungsabkommen sein. Für uns aber überwiegt der sicherheits- und wirtschaftspolitische Nutzen von Schengen/Dublin den Nachteil des mit dem revidierten Waffenrecht zu zahlenden Preises deutlich. Wir sind nicht bereit, das Schengen-Abkommen für ein an einem untauglichen Ort statuiertes Souveränitätsexempel auf den Opferaltar zu legen. Dies gilt umso mehr, als bereits in der bundesrätlichen Vorlage, besonders aber in der Fassung der Kommission auf die Besonderheiten des Schweizer Schiesswesens Rücksicht genommen wird.

Einen wichtigen und unserer Meinung nach richtigen Schritt zugunsten unserer Schiesstradition hat die Kommission gemacht, indem sie der am Ende der Dienstzeit ins Eigentum übernommenen Ordonnanzwaffe einen weiter gehenden Sonderstatus einräumt. Das entsprechende Sturmgewehr wird nicht zur verbotenen Waffe. Keine Ausnahmebewilligung ist zum Erwerb erforderlich. Der Eigentümer hat auch in späteren Jahren keine Schiesspflichten oder Ähnliches zu erfüllen. Das ist eine sehr extensive Auslegung des der Schweiz zugestandenen Sonderstatus. Sie scheint aber vertretbar, führt sie doch materiell zum selben Ergebnis wie der Entwurf des Bundesrates.

Enttäuschend, aber nicht unerwartet fällt die Reaktion der Waffen-Hardliner aus. Von blosser Kosmetik ist die Rede - das ausgerechnet von jener Seite, welche die ganze Vorlage zu einer dogmatischen Prinzipienfrage macht. Das Gesetz ermöglicht den Sportschützen auch in Zukunft, über die Ordonnanzwaffe hinaus, ihre Freizeitbeschäftigung auszuüben. Die Vereinsmitgliedschaft ist eine Möglichkeit, aber kein Zwang. Der alternative Nachweis des regelmässigen Schiessens - vorgesehen sind fünf Schiessen in fünf Jahren - ist moderat und in der Sache auch vernünftig. Es geht ja schliesslich nicht um Wasserpistolen, sondern um halbautomatische Feuerwaffen, bei denen das Beherrschen derselben wichtig ist.

Mit der Zustimmung zu dieser Vorlage können wir vielleicht nicht allen Waffenfanatikern, aber ganz bestimmt der grossen Mehrheit der den Schiesssport ausübenden Schweizerinnen und Schweizer in die Augen schauen.

Ein Wort noch zur Frage der Sistierung im Hinblick auf die hängige Klage der Republik Tschechien gegen die neue EU-Waffenrichtlinie: Diese Klage ist aus zwei Gründen kein Grund für eine Sistierung. Einerseits unterliegt die Schweiz als assoziiertes Mitglied von Schengen nicht der Gerichtsbarkeit durch den EuGH. Ein entsprechendes Urteil entfaltet für die Schweiz deshalb nur indirekte Wirkung. Andererseits hat der EuGH bereits entschieden, dass der Klage in Bezug auf die Umsetzung ins nationale Recht aller Schengen-Mitgliedstaaten keine aufschiebende Wirkung zukommt.

Wir werden in der Detailberatung die Minderheitsanträge, welche auf eine weitere Verschärfung der Vorlage abzielen, ablehnen. Auf der anderen Seite scheint der Spielraum für eine weiter gehende Entschärfung weitgehend ausgereizt. Selbst im vorliegenden Fall aber ist Gesetzgebung nicht Mathematik und ist die Schengen-Kompatibilität im Einzelfall zu beurteilen. Die rote Linie würde dann überschritten, wenn sich viele kleinere Entschärfungen zu einem Ergebnis summierten, das sich nach Treu und Glauben nicht mehr als vereinbar mit der EU-Waffenrichtlinie erweisen würde.

Weil die Vorlage die Schweiz im Schengen-Raum hält und, was uns sehr wichtig ist, den Schweizer Schützinnen und Schützen auch in Zukunft die weitgehend unkomplizierte Ausübung ihres Sports ermöglicht, ist die CVP-Fraktion für Eintreten und gegen Rückweisung sowie Sistierung. Ich bitte Sie, uns zu folgen.

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