Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2018-05-30

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Frau Kollegin Flückiger, besten Dank für diese Frage. Zunächst einmal ist zu sagen, dass viele dieser Zuschriften leider nicht sehr fundiert sind, weil sie auf falschen Annahmen beruhen. Die Mehrheit der Kommission hat hier eine Umsetzung vorgenommen, die die Schützen in keiner Art und Weise in ihrer Betätigung als Sportschützen behindert. Wir haben lediglich kleinste Anpassungen vorgenommen, die in meinen Augen den Sportschützen überhaupt nicht betreffen. Wen es betreffen wird, das ist derjenige, der eine Kalaschnikow mit 40-Schuss-Magazin und solchen Dingen, umgebaut zu einem Halbautomaten, hat, die er nicht an einem Schützenstand brauchen kann - den wird es voll betreffen. Aber das Sturmgewehr, die Ordonnanzwaffe, kann weiterhin verwendet werden, mit ihr kann man schiessen. Es wird im Schiessstand keinen Unterschied zwischen den Waffen der Soldaten geben, die als Leihwaffen dastehen und mit denen das obligatorische Schiessen absolviert wird, und den Waffen der Schützinnen und Schützen, die keinen Militärdienst mehr leisten müssen und die Waffe zu Eigentum erhalten haben. Sie werden da genauso weiterschiessen und ihre Schiessübungen absolvieren können.