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Bischof Pirmin · Ständerat · 2018-05-30

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Wir sprechen hier über ein Thema, das wir in diesem Rat auch schon verschiedentlich behandelt haben. Die Standesinitiative St. Gallen verlangt, dass die schweizerische Gesetzgebung so abzuändern ist, dass "Schweizer Vorsorgeunternehmen, namentlich öffentliche und private Pensionskassen, der AHV-Ausgleichsfonds und die Freizügigkeitsstiftungen der zweiten Säule sowie Institutionen der dritten Säule von den Negativzinsen der Nationalbank ausgenommen werden".

Begründet wird die Standesinitiative mit den Auswirkungen der Negativzinsen, die die Schweizerische Nationalbank zur Senkung der Attraktivität des Schweizerfrankens eingeführt hat. Die Initianten weisen darauf hin, dass insbesondere die Altersvorsorgewerke - erste, zweite und dritte Säule - massiv von den Negativzinsen betroffen seien. Das generelle Tiefzinsumfeld erschwere es, Renditen zu erzielen, was mittelfristig zur Folge habe, wenn es so weitergehe, dass entweder die Altersrenten gesenkt werden müssten oder, wie es in der Begründung heisst, die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen "gesenkt" werden müssten. Gemeint ist wahrscheinlich, dass deren Beiträge erhöht werden müssten, wenn man die Initianten richtig versteht. Im Weiteren verweisen sie auf ein Projekt des Kantons St. Gallen zur Ausfinanzierung der öffentlichen Pensionskassen, das durch die Negativzinsen beeinträchtigt würde.

Ihre Kommission hat die Standesinitiative am 4. Mai 2018 beraten. Sie hat zu diesem Zweck eine Anhörung mit drei Vertretern des Kantonsrates St. Gallen durchgeführt. Ihre Kommission hat im Weiteren den Bericht beigezogen, den der Bundesrat am 21. Dezember 2016 in Beantwortung von vier Postulaten der Kollegen Rechsteiner Paul, Cramer und des Sprechenden selber verfasst hat. Die Kommission hat zusätzlich beim Eidgenössischen Finanzdepartement eine Notiz eingeholt, die auf den 11. September 2017 datiert ist. Im Weiteren hat sie davon Kenntnis genommen, dass es im Jahr 2015 die Motion Kuprecht 15.3160, "Negativzinsen für Sozialversicherungen vermeiden. Keine Ungleichbehandlung bei den Kantonen", gab, die einen Bericht nach sich zog, der dazu führte, dass Kollege Kuprecht die Motion zurückzog. Wir haben sie hier behandelt.

Nun schlägt Ihnen Ihre Kommission einstimmig vor, der Standesinitiative keine Folge zu geben; dies aus folgenden Überlegungen: Zunächst einmal teilt die Kommission die grosse Sorge des Kantonsrates St. Gallen über die Auswirkungen der Tiefzinsphase, die nun schon länger andauert, insbesondere auf die zweite Säule, weniger auf die erste Säule, aber insbesondere auf die zweite Säule und allenfalls auf die dritte Säule. Trotzdem ist die Kommission der Auffassung, dass die Standesinitiative in eine falsche Richtung zielt. Sie ist der Überzeugung, dass die Geldpolitik in der Schweiz ausschliesslich in der Verantwortung der Nationalbank liegt - das ist geltendes Recht - und auch liegen soll. Die Nationalbank ist darauf angewiesen, dass sie die Geldpolitik unabhängig machen kann.

Die Negativzinsen wurden von der Nationalbank ebenso unabhängig eingeführt, um den Druck auf den Schweizerfranken zu reduzieren. Im Zeitpunkt der Kommissionsberatung ging man davon aus, dass dieser Druck kleiner geworden sei, weil sich der Eurokurs erhöht hatte. Die Ereignisse an den Märkten in den letzten Tagen und Wochen lassen Zweifel daran aufkommen. Vielleicht wird es doch nötig sein, dass die Nationalbank die Negativzinsen weiter aufrechterhält, um unerwünschte Geldzuflüsse und Druck auf den Schweizerfranken zu verhindern.

Die Kommission hat gestützt auf die von mir erwähnten Unterlagen festgestellt, dass die Negativzinsen zwar tatsächlich eine Auswirkung auf die entsprechenden Sozialwerke haben, dass aber die wesentlichen Auswirkungen, von denen die Initianten sprechen, nicht durch die Negativzinsen ausgelöst werden, sondern durch das allgemeine Tiefzinsumfeld. Wir haben anhand von Unterlagen, die wir eingeholt haben, festgestellt, dass im Jahre 2015, das sind die letzten verfügbaren Daten, die flüssigen Mittel und die kurzfristigen Anlagen bei den Pensionskassenvermögen nur etwa 5 Prozent ausmachen. Das ist relativ wenig. Insgesamt leidet aber die ganze Branche unter dem Tiefzinsumfeld im Anlagebereich. Dieser ist aber von den Negativzinsen eigentlich nicht betroffen.

Ihre Kommission befürchtet, dass es, wenn man Ausnahmen machen würde, die Wirksamkeit der Geldpolitik der Nationalbank reduzieren würde und dass es auch einen gewissen präjudiziellen Charakter haben könnte und andere Institutionen auch entsprechende Forderungen stellen könnten.

Die Kommission hat auch historisch festzustellen versucht, wie der Status mit diesen Ausnahmen heute eigentlich ist. Heute kann man sagen, dass von den Negativzinsen [PAGE 338] erstens nur noch die zentrale Bundesverwaltung und zweitens der Ausgleichsfonds der AHV/IV/EO ausgenommen sind. Der zweite Punkt zeigt also, dass sich die Standesinitiative in einem Irrtum befindet; der AHV-Ausgleichsfonds ist heute bereits ausgenommen.

Hingegen sind Ausnahmen, die früher existierten, sämtlich beseitigt worden. Es war insbesondere früher so, dass auch die Publica, also die Pensionskasse des Bundes, von den Negativzinsen ausgenommen war. Ausgenommen waren eine gewisse Zeit lang auch die Kantone Genf und Zürich und sogar die Stadt Zürich. Diese Ausnahmen wurden alle beseitigt. Heute sind nur noch die beiden von mir genannten Bundesinstitutionen von den Negativzinsen befreit.

In dieser Situation hat Ihre Kommission einstimmig entschieden, dass die Gefahr einer solchen sektoriellen Aufhebung der Negativzinsen für die Schweizer Geldpolitik zu hoch wäre. Sie beantragt Ihnen einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben.