Kuprecht Alex · Ständerat · 2018-05-30
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-30
Wortprotokoll
Ich habe je länger, je mehr ein gewisses Verständnis für das Anliegen dieser Standesinitiative und somit auch für den Antrag von Kollege Rechsteiner. Es liegt mir auch fern, in die Handlungsfähigkeit der Nationalbank eingreifen zu wollen. Ich weiss, sie ist politisch unabhängig und kann ihre Entscheide zur Erreichung der Ziele, die sie in Bezug auf die Stabilität des Schweizerfrankens hat, nach ihren Vorstellungen fällen.
Ich habe auch Verständnis für die Erhebung von Negativzinsen, Herr Kollege Schmid, vor allem dann, wenn Gelder aufgrund unstabiler politischer Verhältnisse in den Herkunftsländern en masse in die Schweiz strömen und hier deponiert werden. Da habe ich ein gewisses Verständnis, hier sollten die Negativzinsen weiterhin bestehen bleiben. Aber Vorsorgegelder sind in der Schweiz generierte Gelder, es sind Sparbeiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die im Inland generiert und angesammelt werden. Ich zweifle schon etwas, ob diese in der Schweiz angesammelten Vorsorgespargelder in Bezug auf die Stabilität des Schweizerfrankens effektiv eine Wirkung haben, effektiv bewirken, dass der Schweizerfranken nicht stärker wird. Daran zweifle ich schon ein wenig. Tatsache ist, dass hier Hunderte von Millionen Franken an Erträgen verlorengehen. Dies, Herr Kollege Bischof, beeinträchtigt die negative Entwicklung an den Kapital- und Zinsmärkten natürlich zusätzlich.
Das heisst: Wenn eine Pensionskasse Mühe hat, die entsprechenden Erträge zu erzielen, die notwendig sind, damit auch die Mindestverzinsung garantiert werden kann, so schwächen Negativzinsen zusätzlich noch die Bestrebungen, entsprechende Gelder für die Verzinsung der Vorsorgegelder zu generieren. Indirekt hat dies natürlich eine Auswirkung auf die Rentenhöhe, das ist klar. Wenn Sie den Vorsorgewerken etwa 400 Millionen Franken weniger Zinsen zusprechen können, dann werden natürlich auch weniger Alterskapitalien geäufnet werden können, und die Rendite ist dann nochmals tiefer. Das hat entsprechende Auswirkungen auf die Höhe der später auszubezahlenden Renten. Darum glaube ich schon, dass man versuchen sollte, diese in der Schweiz generierten Vorsorgegelder anders zu behandeln als Gelder, die aus dem Ausland in die Schweiz gelangen. Das ist ein wesentlicher Unterschied.
Ich sehe auch nicht ein, warum jetzt Vorsorgegelder der zweiten Säule anders behandelt werden müssen als Vorsorgegelder der ersten Säule. Beide dienen dem gleichen Zweck: der Erhaltung und der Auszahlung entsprechender Renten. Darum glaube ich, dass wir schon irgendwann einmal auch der Nationalbank ein Zeichen geben sollten, dass sie die Frage der Negativzinsen auf den inlandgenerierten Vorsorgegeldern vielleicht noch ein bisschen überdenken sollte.
Ich möchte Sie bitten, hier dem Antrag Rechsteiner Paul zu folgen und damit der Standesinitiative St. Gallen Folge zu geben.