Lexipedia

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2018-05-30

Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen kurz die Haltung der Kommission bei den einzelnen Minderheitsanträgen aufzeigen, die diesen Block betreffen. Hier geht es vor allem um den Erwerb und den Besitz von Waffen und wesentlichen Bestandteilen, um den Erwerb von Munitionsbestandteilen, die Waffenherstellung, die Buchführung und die Aufbewahrung der Waffen. Kurz zu den einzelnen Artikeln:

Zu Artikel 4 Absatz 3, zum Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo: Der Antragsteller wollte hier das Gesetz ergänzen mit dem Satz: "Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität stellen wesentliche Bestandteile von Waffen dar." Somit würde die Ladevorrichtung neu wie eine Waffe behandelt. Sie müsste markiert werden, und man müsste zusätzlich Bewilligungen einholen. Der Antrag wurde in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Zu Artikel 8 Absatz 2ter, zum Antrag der Minderheit Seiler Graf: Diese Bestimmung wurde von der Antragstellerin neu ins Gesetz eingebracht und war nicht Teil des Entwurfes. Sie spricht davon, dass wir diese Gelegenheit nutzen sollten, um das hier einzubringen. Die Kommission wollte aber keine Ausweitung des Gesetzes und hat diesen Antrag mit 13 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Ebenfalls nicht Teil der EU-Richtlinie ist der Antrag der Minderheit Galladé zu Artikel 11a Absatz 1, welcher in der Kommission mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt wurde. Die Festlegung des Alters wäre eine klare Verschärfung.

Beim Gliederungstitel vor Artikel 15, bei der Sachüberschrift von Artikel 15, bei Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 16a [PAGE 677] wurde in der Kommission beantragt, den Begriff "Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität" zu streichen. Der Antrag wurde mit dem Hinweis begründet, dass der Erwerb der Ladevorrichtungen nicht kontrollierbar sei, da diese überall - unter anderem auch im Internet - erworben werden können. Diese Streichung wurde mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigt und somit der Entwurf des Bundesrates abgelehnt.

In Artikel 18a Absatz 1 will der Bundesrat neu die Markierung jedes wesentlichen Bestandteils einer Feuerwaffe vorsehen. Die Minderheit Arnold möchte, dass gemäss geltendem Recht bei zusammengebauten Feuerwaffen eine Markierung genügt. Mit 14 zu 10 Stimmen wurde dieser Antrag abgelehnt.

Bei Artikel 19 Absatz 3 möchte die Minderheit Sommaruga Carlo den Kantonen Sonderbewilligungen verbieten. Auch dies ist nicht Bestandteil der EU-Richtlinie, und daher hat die Kommission es ebenfalls, mit 18 zu 7 Stimmen, abgelehnt. Das Gleiche gilt für Artikel 20 Absatz 2.

Bei Artikel 21 Absatz 1 wollen die Minderheiten I (Arnold) und II (Müller Walter) die "Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität" streichen. Hier geht es aber nicht um den Kauf, sondern um die Buchführung. Dies wurde in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt.

Bei Artikel 21 Absatz 1bis geht es darum, dass die Verkäufer innert 20 Tagen beim Kanton Meldung erstatten müssen. Der Minderheitsantrag II (Flach) will diese Frist auf 10 Tage verkürzen, was aber von der EU auch nicht gefordert wird. Der Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheitsanträge II (Müller Walter) und IV (Arnold) wollen diesen Passus ganz streichen. Dies widerspricht aber dem heutigen Recht, gemäss welchem die Verkäufe ebenfalls gemeldet werden müssen. Allerdings werden diese heute nicht elektronisch gemeldet, sondern bei einer Frist von 30 Tagen schriftlich. Die Kommission hat die entsprechenden Anträge Müller Walter und Arnold mit 15 zu 9 Stimmen klar abgelehnt.

Der Minderheitsantrag Seiler Graf zu Artikel 21 Absatz 1ter verlangt neu eine Pflicht zur Meldung verdächtiger Transaktionen an den Kanton. Der Büchsenmacherverband erstattet im Zweifelsfall heute schon Meldung. Die Kommission empfiehlt daher auch hier, der Mehrheit zu folgen.

Schliesslich: Der Minderheitsantrag Crottaz zu Artikel 26 würde sämtliche Waffen, nicht nur die verbotenen, betreffen. Da heute im Gesetz schon eine sorgfältige Aufbewahrung der Waffe empfohlen wird, wurde in der Kommission auch dieser Antrag, mit 17 zu 8 Stimmen, abgelehnt. Danke, wenn Sie hier der Mehrheit folgen.