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Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2018-05-30

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-30

Wortprotokoll

Ich rede zu Artikel 31, und zwar beantrage ich die Streichung der Absätze 2bis und 2ter.

Eine fehlende Bewilligung oder ein fehlendes Gesuch muss meiner Meinung nach zwingend zu einer Beschlagnahmung der Waffe führen. Die Kantone Luzern und Solothurn halten in ihrer Stellungnahme zu Recht fest, dass pflichtwidriges Verhalten nicht dazu führen darf, dass die Betroffenen sozusagen noch belohnt werden und ihnen eine Nachmeldefrist von drei Monaten eingeräumt wird. Sonst erhalten Personen, die Feuerwaffen unrechtmässig besitzen, die Möglichkeit, innerhalb dieser Nachmeldefrist von drei Monaten ein Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung einzureichen oder das betreffende Objekt an eine berechtigte Person zu übertragen und so eine definitive Einziehung zu verhindern.

Für eine solche Ausnahmeregelung besteht überhaupt kein Anlass. Sie ist allein schon aus präventiven Gründen abzulehnen. Diese Ansicht vertritt übrigens auch die KKJPD. Darum fordere ich mit diesem Minderheitsantrag, dass die [PAGE 693] dreimonatige Nachmeldefrist ersatzlos gestrichen wird. Das macht das Waffengesetz übrigens auch leichter lesbar, entschlackt es von schwerverständlichen Ausnahmeregelungen und ist ein echter Beitrag zum Abbau von Bürokratie.

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