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Meyer Mattea · Nationalrat · 2018-05-31

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-05-31

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat die Staatsrechnung 2017 und den Nachtrag I zum Voranschlag 2018 beraten. Eintreten auf Rechnung und Nachtrag ist obligatorisch. Jean-Pierre Grin und ich fassen die wichtigsten Gesamtzahlen zusammen, wobei Kollege Grin die Ausgabenseite beleuchten wird und ich die Einnahmenseite.

Die Finanzierungsrechnung 2017 schliesst sehr viel besser ab als budgetiert. Es resultierte ein überraschend hoher ordentlicher Überschuss von 2,8 Milliarden Franken, budgetiert war ein Defizit von 250 Millionen. Das Stabilisierungsprogramm, das für das Jahr 2017 Kürzungen im Umfang von rund 655 Millionen vorgesehen hatte, wurde umgesetzt.

Die Ausgaben blieben 0,4 Milliarden Franken unter dem Budget. Die Einnahmen schlossen rund 2,7 Milliarden höher ab als budgetiert, was massgeblich mit überdurchschnittlich hohen Eingängen bei der Verrechnungssteuer zusammenhängt. Der Bundesrat hat deshalb eine Rückstellung für zukünftige Rückforderungen der Verrechnungssteuer im Umfang von 2 Milliarden Franken vorgenommen; ich komme später noch darauf zu sprechen. Ohne diese Rückstellung hätte gar ein Überschuss von bemerkenswerten 4,8 Milliarden Franken resultiert. Werden auch die ausserordentlichen Einnahmen in der Höhe von 177 Millionen einberechnet, resultiert unter Berücksichtigung dieser Rückstellung ein Überschuss von 2,977 Milliarden. Die ausserordentlichen Einnahmen setzen sich aus Bussen der Wettbewerbskommission sowie aus Erträgen aus der Swissair-Nachlassliquidation zusammen. Damit setzt sich die Überschuss-Serie auch 2017 fort.

Die Vorgaben der Schuldenbremse wurden eingehalten. Sie hätte aufgrund der Wirtschaftslage in der Rechnung ein Defizit von 0,6 Milliarden Franken zugelassen. Zusammen mit dem realisierten Überschuss von 2,8 Milliarden ergibt sich damit ein struktureller Überschuss von 3,4 Milliarden, der wie vorgesehen dem Ausgleichskonto gutgeschrieben wird, das Ende 2017 auf 25 Milliarden Franken angestiegen ist. Die ausserordentlichen Einnahmen werden dem Amortisationskonto gutgeschrieben, das sich neu auf 2,8 Milliarden beläuft.

Ich komme zu den wichtigsten Entwicklungen auf der Einnahmenseite. Die ordentlichen Einnahmen betragen 71,087 Milliarden Franken; erwartet wurden Einnahmen von 68,418 Milliarden. Die Einnahmen verzeichnen im Jahr 2017 einen deutlichen Zuwachs von 3,6 Milliarden oder 5,4 Prozent, was wie gesagt mit der Verrechnungssteuer zusammenhängt. Damit haben sich die Einnahmen deutlich stärker als das nominale BIP entwickelt.

Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer belaufen sich auf 22,9 Milliarden und sind damit um 2 Prozent gewachsen. Der Voranschlagswert wurde jedoch um 0,4 Milliarden Franken verfehlt. Die Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer im Vergleich zum Budget spiegeln das Wirtschaftswachstum, das tiefer als erwartet ausgefallen ist.

Die direkte Bundessteuer brachte Einnahmen von 20,94 Milliarden Franken. Diese nahmen gegenüber dem Vorjahr um 113 Millionen ab. Als Hauptgrund werden tiefere Vorauszahlungen genannt, was mit der Anpassung des Vergütungszinses auf 0 Prozent zusammenhängt. Der Voranschlagswert wird jedoch um 810 Millionen übertroffen.

Die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer beliefen sich im Jahr 2017 auf 8,2 Milliarden Franken, dies gegenüber 5,7 Milliarden im Vorjahr und 6,2 Milliarden im Budget. Das überdurchschnittliche Ergebnis ist auf überdurchschnittliche Eingänge zurückzuführen, während die Rückerstattungen nur geringfügig anstiegen.

Die Mineralölsteuern ergaben Einnahmen von 4,6 Milliarden. Die Einnahmen sanken damit um 2 Prozent.

Die Einnahmen aus den Stempelabgaben sind grossen Schwankungen ausgesetzt. Nachdem die Stempelabgaben im Jahr 2016 zurückgegangen waren, sind sie im Jahr 2017 ebenso stark angestiegen, und zwar auf 2,43 Milliarden. Das ist eine Zunahme von über 20 Prozent.

Die Tabaksteuer brachte Einnahmen von 2,14 Milliarden Franken.

Mit übrigen Fiskaleinnahmen, vor allem aus Verkehrsabgaben und der CO2-Abgabe, erhielt der Bund 5,24 Milliarden.

Betrachtet man noch die nichtfiskalischen Einnahmen, so fällt vor allem die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank ins Gewicht. Budgetiert war eine normale Ausschüttung von 333 Millionen Franken, der Bund erhielt jedoch 567,6 Millionen.

Im Jahr 2017 wurden Ausgaben in der Höhe von 68,288 Milliarden getätigt, sie liegen damit 2 Prozent über dem Vorjahreswert. Kollege Grin wird das noch genauer beleuchten.

Die Bruttoschulden nahmen 2017 um eine Milliarde zu. Sie belaufen sich damit auf 105,2 Milliarden oder 15,7 Prozent des BIP. Vergleichsweise ausführlich wurde bereits im Vorfeld der Rechnungsdebatte darüber diskutiert. Grund dafür war die finanzierungswirksame Rückstellung bei der Verrechnungssteuer in der Höhe von 2 Milliarden Franken.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat die Rechnung des Bundes sowie die Sonderrechnungen des Bahninfrastrukturfonds, des Infrastrukturfonds und der Eidgenössischen Alkoholverwaltung geprüft und empfiehlt deren Genehmigung. Sie macht jedoch Vorbehalte in ihrem Prüfurteil: Sie zweifelt eben an der Rechtmässigkeit dieser finanzierungswirksamen Rückstellung. Nach ihrer Lesart ist die Rückstellung nicht durch die aktuelle Finanzhaushaltgesetzgebung gedeckt. Im Gegensatz dazu vertritt das Finanzdepartement die Haltung, dass die vorgenommene Praxisänderung gesetzeskonform sei und Artikel 3 des Finanzhaushaltgesetzes eine genügende gesetzliche Grundlage bilde. [PAGE 700]

Erstmals wurden im Jahr 2017 Rückstellungen finanzierungswirksam verbucht, was sich dann auch auf das Ergebnis auswirkt, mit der Begründung, dass die Einnahmen durch die Verrechnungssteuern stark angestiegen seien, ohne dass die Rückforderungen ebenso deutlich angestiegen seien. Damit werde die finanzielle Lage des Bundes zu positiv dargestellt, argumentiert das Finanzdepartement.

Die Kommission diskutierte diese Frage sehr eingehend. In der Beratung unterstützte die Kommission mehrheitlich die Position des Bundesrates, wobei es auch einzelne Votantinnen und Votanten gab, die die Argumentation der Finanzkontrolle stützten.

Zu weiteren Diskussionen führte die Einschränkung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle aufgrund von Buchungsfehlern in der Höhe von rund 800 Millionen Franken. So kam es bei der Verbuchung der Verrechnungssteuer zu relevanten Fehlbuchungen sowie bei der Bilanzierung der Nationalstrassen und der Rüstungsbauten zu Bewertungsfehlern. Die Einnahmen der Verrechnungssteuer sind netto um 230 Millionen zu hoch ausgewiesen, und als Folge davon ist auch der Transferaufwand für die Kantonsanteile um 52 Millionen Franken zu hoch. Demnach ist die Finanzierungsrechnung um netto 178 Millionen zu positiv wiedergegeben. Die Nationalstrassen sind netto um 397 Millionen und die Rüstungsbauten um 117 Millionen zu hoch bilanziert, da notwendige Abschreibungen seit 2008 nicht erfolgt sind. Dadurch fehlen in den Erfolgsrechnungen von 2008 bis 2017 kumuliert geringstenfalls 957 Millionen Franken an Abschreibungen. Gleichzeitig wurden für diese Projekte ertragsbildende Kantonsanteile von kumuliert 560 Millionen Franken nicht berücksichtigt. Damit hätten die jeweiligen Erfolgsrechnungen auch um diesen Betrag entlastet werden können.

Unter dem Strich wurde die Erfolgsrechnung seit 2008 also um insgesamt 397 Millionen Franken zu gut dargestellt. Zudem wurden Rüstungsbauten in der Höhe von 117 Millionen überbewertet.

Die Finanzkommission und das Finanzdepartement waren sich einig, dass diese Buchhaltungsfehler baldmöglichst behoben werden müssen. Da dies einige Zeit in Anspruch nehmen wird, fügte die Kommission dem Bundesbeschluss I über die Staatsrechnung 2017 einen neuen Artikel 4a, "Nachträgliche Korrekturen", hinzu. Mit dieser Bestimmung wird der Bundesrat beauftragt, die Buchungsfehler nach Vorliegen der definitiven Zahlen nachträglich in der Staatsrechnung zu berichtigen und die korrigierten Abschlusszahlen 2017 der Bundesversammlung spätestens mit der Botschaft zur Rechnung 2018 zur Genehmigung vorzulegen. Kommission und Finanzdepartement sind sich ebenfalls einig, dass solche Fehler künftig möglichst vermieden werden müssen.

Dennoch lässt sich festhalten, dass die Buchhaltung des Bundes auf sehr hohem Niveau geführt wird.

Nach einer allgemeinen Diskussion zur Rechnung informierten die Subkommissionspräsidenten in der Finanzkommission über die Erkenntnisse der Beratungen in den Subkommissionen, die die einzelnen Departemente genauer diskutierten. Sie stellten allesamt der Verwaltung ein gutes Zeugnis aus und beantragten der Kommission Genehmigung der Rechnung.

Im Namen der Finanzkommission bleibt mir abschliessend, dem Bundesrat, der Bundesverwaltung und damit allen Bundesangestellten sowie den Behörden und Gerichten für die im Jahr 2017 geleistete Arbeit gebührend zu danken.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Genehmigung des Bundesbeschlusses über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2017 und einstimmig Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen zu den Sonderrechnungen.

Zu keinen grossen Diskussionen führte der Nachtrag I zum Voranschlag 2018, mit dem der Bundesrat sechs Nachtragskredite von insgesamt 40 Millionen Franken unterbreitet. Die Kommission lehnte einen Antrag auf Streichung eines Nachtragskredites beim Seco mit 16 zu 9 Stimmen ab.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen also mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zu den Nachtragskrediten.