Grüter Franz · Nationalrat · 2018-05-31
Grüter Franz · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-05-31
Wortprotokoll
Ich spreche für die SVP-Fraktion allgemein zum Teil EFD sowie zum Bereich "Behörden und Gerichte". Vorweg: Es gibt zum Abschnitt "Behörden und Gerichte" nichts Nennenswertes zu berichten, ausser dass der Aufwand der Bundesversammlung 10 Millionen Franken tiefer lag als budgetiert.
Schwerpunktmässig möchte ich deshalb auf den Teil des Eidgenössischen Finanzdepartementes näher eingehen und kurz drei Punkte herausstreichen:
1. Die Staatsrechnung konnte mit einem Überschuss von 2,8 Milliarden Franken geschlossen werden. Dies ist sehr erfreulich. Bei genauerem Hinsehen wird aber klar, dass der Überschuss nur möglich war, weil das Volk die Unternehmenssteuerreform III und auch die Reform der Altersvorsorge 2020 abgelehnt hat. Die Überschüsse wären also für die Finanzierung dieser beiden Projekte notwendig gewesen, und sie sind nach wie vor auch notwendig, weil im Parlament Vorlagen hängig sind, die entsprechende Gelder benötigen.
2. Zudem wurden 2 Milliarden Franken Rückstellungen für die Verrechnungssteuer gemacht. Entgegen der Eidgenössischen Finanzkontrolle hat der Bundesrat entschieden, diese Rückstellungen zu machen, weil die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer auch zukünftig ungewiss bleiben. Dies sehen wir ebenfalls so. Ohne diese Rückstellungen wären wir heute bei einem Überschuss von 4,8 Milliarden Franken, und diese Zahlen würden definitiv ein falsches Signal aussenden. Wir sollten uns bewusst sein, dass die Verrechnungssteuer eine Sicherungssteuer ist. Sie muss zeitverzögert wieder an die Steuerzahler zurückbezahlt werden. Wir hätten also in den Folgejahren ein entsprechendes Loch, wenn wir heute diese Rückstellungen nicht machen würden. Wir brauchen hier eine saubere Rechnung und müssen auch reinen Wein einschenken. Nur so kann das Vertrauen in die Finanzen des Bundes weiter aufrechterhalten werden.
3. Es ist unerfreulich, dass in vier Bereichen Buchungsfehler passiert sind: beim Astra, bei der Bilanzierung der Nationalstrassen, bei Armasuisse und auch bei der Rückstellung für die Verrechnungssteuer. Diese buchhalterischen Fehler befremden. Bei börsenkotierten Unternehmen hätte ein solches Restatement zu einem Kurssturz geführt. Ich glaube, es ist wichtig, dass solche Fehler nicht mehr passieren. Wir sind aber mit dem Vorgehen des Bundesrates und auch der Finanzkommission einverstanden, dass die Fehler bis zum Voranschlag 2018 korrigiert und uns wieder präsentiert werden.
Laut Bundesrat wurde die Schuldenbremse eingehalten. Es ist aus meiner Warte auch klar, dass wir die Überschüsse für den Schuldenabbau einsetzen müssen. An der Schuldenbremse als Erfolgsmodell gilt es konsequent und ohne Aufweichung weiter festzuhalten. Das ist für uns sehr wichtig.
Mein Fazit: Wir haben hier ein sehr positives Ergebnis, dürfen uns aber nicht zu fest darüber freuen, weil wir eine Hochkonjunktur haben und sehr grosse Ausgabenposten anstehen, die den Staatshaushalt künftig belasten werden, z. B. die Altersreform, die Steuervorlage 17, die Beseitigung der Heiratsstrafe, die Abschaffung der Stempelsteuer, die EU-Kohäsionsmilliarde, die Olympiamilliarde, höhere Ausgaben für Integration, Bildung usw., um hier nur einige Stichworte zu nennen. Die Wünsche und Bedürfnisse werden riesig sein, und ich denke, es ist auch die Aufgabe von uns als Finanzpolitikern, hier den Mahnfinger frühzeitig zu erheben und darauf hinzuweisen, dass diese positiven Ergebnisse auch schnell wieder ins Negative kippen können.
Die SVP-Fraktion mahnt deshalb zur Vorsicht und wird dem Abschluss wie auch dem Nachtrag I zum Voranschlag 2018 zustimmen.