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Dittli Josef · Ständerat · 2018-05-31

Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-31

Wortprotokoll

Herr Kollege Rieder hat es eigentlich auf den Punkt gebracht, und ich bin sehr froh um sein Votum. Man muss klar unterscheiden zwischen zwei Massnahmenbereichen, die der Bundesrat vorsieht. Der eine Massnahmenbereich betrifft den Nachrichtendienst. Dort hat man mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz verschiedene neue Möglichkeiten und prüft zusätzlich auch noch weitere. Der andere Bereich ist der polizeiliche Bereich.

Der Kommission lag die Vernehmlassungsfassung des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus vor. Diese Vernehmlassung ist Ende März abgelaufen, und ich muss jetzt trotzdem zwei, drei Punkte aus der Vernehmlassungsfassung kurz erwähnen. Es gibt da zum Beispiel Artikel 23l, "Eingrenzung auf eine Liegenschaft". Er beginnt mit dem Satz: "Eine Gefährderin oder ein Gefährder kann verpflichtet werden, eine bestimmte Liegenschaft nicht zu verlassen", und dann werden bestimmte Voraussetzungen genannt. In Artikel 23m, "Verwendung von technischen Ortungsgeräten und Mobilfunklokalisierung", geht es eben genau darum, dass Fussfesseln angewendet werden können, selbstverständlich nach einem justiziell sauber durchgeführten Prozess. Es gibt auch ganz andere Bereiche, die in dieser Vorlage geregelt werden, eben genau aus dem Grund, dass man damit die Gefährder observieren kann, dass man diese Möglichkeiten hat - wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind.

Es ist also nicht so, dass nichts geht, wie man dies von den drei Votanten gehört hat, die sich für Annahme der Motion starkgemacht haben. Das Gegenteil ist der Fall. Der Bundesrat ist sehr wohl daran, mit dem neuen Bundesgesetz in genau diese Richtung zu gehen. Kollege Rieder hat sauber aufgezeigt, wie das juristisch stattfindet.

Vor diesem Hintergrund sehe ich keinen Anlass, diese Motion anzunehmen. Dem Anliegen wird weitgehend Rechnung getragen, soweit es überhaupt Sinn macht.