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Schilliger Peter · Nationalrat · 2018-05-31

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2018-05-31

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion empfiehlt die vorliegende Volksinitiative mit dem Titel "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung" zur Ablehnung und wird auf das Begehren zur Erstellung eines Gegenentwurfes nicht eintreten. Gerne begründe ich Ihnen die ablehnende Haltung unserer Fraktion.

Es ist richtig, dass für die Schweizer Bevölkerung der sorgsame Umgang mit den grünen Flächen wichtig ist. So wurden in den letzten Jahren in diesem Themenbereich verschiedene Initiativen ausgelöst. Sie waren teilweise sogar erfolgreich - ich denke an die Zweitwohnungs-Initiative oder an den Gegenvorschlag zur Ernährungssicherheits-Initiative, mit welchem ja das Kulturland auf Stufe Verfassung einen weiteren Schutz erlangte. Auch auf gesetzlicher Seite wurde agiert. So stimmte das Schweizervolk vor einigen Jahren dem revidierten Raumplanungsgesetz zu.

Diese Aufzählung zeigt nicht nur die Sorge auf, sondern bestätigt, dass vieles in der Umsetzung ist. So setzen die Kantone aktuell die Reduktion der Bauzonen und die entsprechenden Auflagen gemäss Vorgabe des RPG 1 um. Dies ist nicht einfach eine lockere Verwaltungsübung, sondern erfordert auf Stufe Gemeinde und Kanton eine sehr grosse und weitreichende Planungs- und Überzeugungsarbeit. Während dieser Umsetzungsphase, also während des Spiels nun weitere, übergeordnete Verfassungsregulierungen auszulösen ist nicht nötig, und wir beurteilen das als schlichtweg falsch.

Die Initiative fordert in Artikel 75 Absatz 6 der Bundesverfassung, dass neue Bauzonen erst ausgeschieden werden dürfen, wenn eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird. Diese starre Regel schadet der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz und einzelner Regionen unverhältnismässig stark.

Wenn ein Kanton keine Bauzonen mehr besitzt, dann könnte er bei Annahme der Initiative keine neuen Bauzonen mehr schaffen. Für Kantone mit wenig Baulandreserven bedeutet die Annahme der Initiative de facto ein Bauzonenmoratorium. Diese Kantone wären deshalb auf einen Ausgleichsmechanismus angewiesen. Die Implementierung eines solchen Systems über die Kantonsgrenzen hinweg wäre jedoch schwierig und langwierig. Anders gesagt: Die Initiative bestraft mit dieser Auflage diejenigen Kantone, welche bisher sorgsam mit der Einzonung neuer Flächen umgegangen sind, und belohnt diejenigen mit zu grossen und nichtbebauten Siedlungsflächen. Ein Austausch unter Kantonen scheint uns nicht umsetzbar. Oder kennt jemand nur schon auf Kantonsstufe eine Gemeinde, welche gegen Geld Kompensationsflächen anbietet?

Die Umsetzung hätte zur Folge, dass vor allem in den Zentren Bodenflächen rar würden und dass damit in den Zentren die Bodenpreise noch stärker steigen würden. Wer Geld hat, wer es sich leisten kann, wird seinen Wohnraum finden. Wer es sich nicht leisten kann, muss in die peripheren [PAGE 721] Regionen ausweichen. Mit dem überproportionalen Wachstum der Wohnbevölkerung müsste in diesen Regionen auch die dortige Infrastruktur zusätzlich ausgebaut werden, was wiederum Erschliessungs- und Finanzierungsprobleme in diesen eher ländlich geprägten Regionen zur Folge hätte. Diese Verlagerung der Bautätigkeit und der Infrastrukturen nützt nach unserer Bewertung weder den einzelnen Regionen noch der Schweiz insgesamt.

Unsere Fraktion setzt stark auf eine sinnvolle Verdichtung der bestehenden Siedlungen. Gerade bei der Revision des Energiegesetzes haben wir uns deshalb für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rückbaukosten bestehender Gebäude erfolgreich eingesetzt. Die Verdichtung beim Bauen nach innen stellt jedoch Planungsbehörden, Bauherren, Investoren und die Wirtschaft bereits vor enorme Herausforderungen. Allzu detaillierte Regulierungen, Ortsbildschutz, Lärmvorschriften und rekurrierende Nachbarn gehören dazu.

Solange es viel einfacher ist, am Ortsrand zu bauen, wird sich daran nur wenig verändern. Wirkungsvoll wäre es, die Vorschriften und Prozesse für das Bauen in Zentren zu vereinfachen, damit dort tatsächlich mehr Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten entstehen. Zudem hat die Verdichtung nach innen den grossen Vorteil, dass die Infrastruktur ja bereits vorhanden ist.

Noch einige Worte zum Gegenvorschlag: Wir betrachten den vorliegenden Gegenvorschlag als mindestens ebenso schädlich. Zudem ist unklar, wie die konkrete Umsetzung dieses verkürzten Artikels aussehen würde. Denn Bauen bedeutet nicht nur, Häuser zu erstellen. Viele Infrastrukturvorhaben von der Strasse über die Bahn bis hin zur Trafostation des Windparks gehören auch dazu. Werden diese auch zu den Bauten und Anlagen dazugerechnet, erfährt die Schweiz nicht nur einen hohen Preisaufschlag beim Bauland, sondern wäre kaum noch fähig, die Infrastrukturbauten, welche auch unsere Lebensadern sind, zu entwickeln.

Ich fasse zusammen: Das Kernanliegen der Zersiedelungs-Initiative zugunsten der besseren inneren Verdichtung wurde bereits mit der Umsetzung der ersten Etappe der RPG-Revision angegangen, über welche das Stimmvolk ja bereits abgestimmt hat. Zudem gibt die Initiative keine Antwort auf die dringendsten Probleme in der Raumplanung, im Gegenteil: Sie schränkt die Mittel der Kantone weiter ein, wirksam gegen die Zersiedelung vorzugehen und nachfragegerecht auf die jeweiligen Herausforderungen in der Raumplanung zu reagieren. Die Initiative ist zu rigide, denn sie fordert ein faktisches Verbot von Neueinzonungen. Aus diesen Gründen spricht sich die FDP-Liberale Fraktion einstimmig - Frau Semadeni, im Gegensatz zur SP! - gegen die Volksinitiative aus.

Auch den von der Minderheit II vorgeschlagenen Gegenentwurf lehnen wir einstimmig ab. Besten Dank für die Unterstützung.