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AB 230269

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2018-06-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat darf sich nicht zur wirtschaftlichen Situation einzelner Reedereien äussern. Er hat wiederholt betont, dass sich angesichts der langandauernden Krise in der Hochseeschifffahrt für den Bund als Bürgen weitere Verluste einstellen können. Aus heutiger Sicht sind mit der Bildung von Rückstellungen in Höhe von 100 Millionen Franken die aktuellen Bürgschaftsrisiken abgedeckt.

Die Schadenwahrscheinlichkeit, der Zeitpunkt und die Höhe des Schadens hängen primär von der Marktentwicklung ab. Der Bund in der Rolle des Bürgen hat auch in einem Krisenszenario keine direkten Entscheidkompetenzen. Das oberste Ziel des Bundesrates ist die maximale Schadenminimierung [PAGE 736] für den Bund. Dieses Ziel verfolgt er generell mit einem systematischen Austausch relevanter Geschäftsdaten und einer gezielten Sensibilisierung der Unternehmungen bezüglich der finanziellen Risiken und Interessen des Bundes. Dazu gehört auch das Vorbereiten von Krisenszenarios.

Nach den Informationen des WBF sind seitens der Schiffsgesellschaften mit Bundesbürgschaften aus wirtschaftlichen Gründen im Moment weder Verkäufe von Hochseeschiffen geplant, noch laufen entsprechende Verhandlungen. WBF und EFD informieren regelmässig den Bundesrat und die Finanzdelegation; auch die Finanzkommissionen sind über die Risiken der Bürgschaften bei den Hochseeschiffen informiert.

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