Zanetti Roberto · Ständerat · 2018-06-04
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-04
Wortprotokoll
Wir legiferieren hier im Obligationenrecht. Es gibt ja Gesetze, von denen normale Bürgerinnen und Bürger gar nicht wissen, dass sie existieren. Aber dass ZGB und OR tragende Säulen unserer Rechtsordnung sind, das wissen alle. Jetzt wirken wir hier in das Obligationenrecht hinein.
Ich lese Ihnen einen Satz aus dem Anfang der Fidleg-Debatte vor: "Das Fidleg ... dient neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes vorab der Verbesserung des Kundenschutzes." (AB 2016 S 1153) Das war die Hauptzielsetzung der Fidleg-Debatten: die Verbesserung des Kundenschutzes.
Dieses Widerrufsrecht gab es schon, und es hat nie zu Problemen geführt. Im Rahmen der Kommissionsverhandlungen im Nationalrat hat man dann die Ausnahme vom Widerrufsrecht, das für Versicherungsverträge gilt, auch auf Finanzdienstleistungsgeschäfte ausgeweitet. Der Debatte im Nationalrat habe ich entnommen, dass bei der Revision des Versicherungsvertragsgesetzes diese Ausnahme vom Widerrufsrecht im Versicherungsvertragsgesetz korrigiert werden soll. Und jetzt schaffen wir hier eine neue Ausnahme. Das scheint mir nicht sehr kohärent zu sein. Die ganze Sache ist nicht diskutiert worden. In der Botschaft findet man keine Angaben zu Gründen, die dafür oder dagegen sprechen, weil das schlicht und einfach kein Thema war. Es hat auch keine Vernehmlassung gegeben.
Jetzt haben wir auf der Fahne drei verschiedene Formulierungsvorschläge. Das zeigt, dass die Sache doch nicht ganz so einfach ist. Immerhin will ich zugeben, dass die Mehrheitsversion weniger schlecht ist als die nationalrätliche Version. Aber Sie wissen, das weniger Schlechte ist der Feind des Guten, und deshalb lade ich Sie ein, beim Guten zu bleiben, nämlich beim bisherigen Recht. Es ist den Mitgliedern des Rates unbenommen, gegebenenfalls nach dem Besseren zu suchen, wenn es das denn geben sollte, indem sie einen entsprechenden Vorstoss machen, der dann auch seriös behandelt werden kann.
Nun will ich einfach sagen, wie die Sache zustande gekommen ist. Am letzten Donnerstag nach Schluss der Sitzung, vor dem Wochenende, in gewissen Kantonen war es ein Feiertag, hat sich die Kommission getroffen. Wir haben das ziemlich übers Knie gebrochen. Die nötige Tiefenschärfe, die den Verhandlungen der WAK normalerweise eigen ist, habe ich vermisst. Es sind Formulierungen dabei, die erklärungsbedürftig sind.
Ich bitte Sie also, das in einer zweiten Etappe allenfalls zu korrigieren, wenn Sie es nicht sein lassen können, und jetzt gemäss Bundesrat und dem ursprünglichen Beschluss des Ständerates die Sache so zu belassen, wie sie ist, und der Minderheit zu folgen.