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Hösli Werner · Ständerat · 2018-06-04

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-04

Wortprotokoll

Um es gleich vorwegzunehmen: Ich werde den Anträgen der Finanzkommission in allen Teilen folgen.

Lassen Sie mich aber aufgrund der jüngsten Entwicklungen doch noch ein paar rechnungsbezogene und allgemeine Bemerkungen machen. Unsere Staatsrechnung basiert immer auf zwei Stützen: erstens auf dem nackten Ergebnis und zweitens, fast noch entscheidender, auf der Interpretation des Ergebnisses. Dieses Jahr ist dies wieder besonders ausgeprägt. Die Einnahmen der Verrechnungssteuer, Sie haben es gehört, sind wegen nichtgestellter Rückforderungen viel zu hoch ausgefallen. Und wenn ich sage "zu hoch", dann heisst das: anstatt um 5,7 Milliarden wie 2016 um satte 10,2 Milliarden. Wenn der Bundesrat nun entschieden hat, 2 Milliarden zurückzustellen, so ist das allein schon durch die Vorgabe einer möglichst periodengerechten und wahrheitsgetreuen Rechnungslegung in der Sache absolut richtig. 2 Milliarden sind nach meinem Empfinden sogar eher wenig.

Mit dem Einbau des neuen Artikels 4a in den Bundesbeschluss zur Rechnung 2017 haben die Finanzkommissionen die Aufarbeitung der notwendigen Bewertungskorrekturen klar vorgegeben. Wer arbeitet und etwas vorwärtsbringen will, macht Fehler. Auch für mich ist es wichtig, dass die Aufarbeitung sauber und transparent geschieht. Aber solches in den Mittelpunkt der Rechnung zu stellen ist die Aufgabe der Finanzkontrolle. Wir als Parlament sollten dies mit der nötigen Distanz beurteilen und unseren Blick eher in die finanzielle Zukunft richten.

Dazu nun meine Bemerkungen: Die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) belastet unseren Staatshaushalt jährlich mehr, ohne dass wir dies in entsprechende Effizienzgewinne ummünzen können. Ich bin überzeugt, dass eine bundesrätliche Gesamtanalyse der IKT-Strategie nottut. Es mehren sich nämlich, in meiner Wahrnehmung, die Zeichen einer IKT-Überregulierung, welche das Personal belastet, extreme Kosten verursacht und die Führungsebenen in den Ämtern und Departementen zu stark aus der Verantwortung nimmt. Die schlimmsten Führungsfehler sind augenfällige und zu häufige Diskrepanzen zwischen finanziellen Sparzielvorgaben und deren praktischer Umsetzung respektive ihnen zuwiderlaufende Weisungen im praktischen Alltag. Das Personal reagiert auf solches sehr sensibel wie auch frustriert, was sich bezüglich Motivation und Kreativität negativ auswirkt.

Führung heisst in erster Linie vertrauen, dann fordern und fördern und, wenn es einmal schiefgeht - und es wird mit Sicherheit einmal schiefgehen -, vor das Personal hinstehen. Man sollte gutes Personal nicht mit Audits, Fachstudien und Gutachten Dritter aus der Verantwortung nehmen. Glauben Sie mir: In den Menschen steckt viel mehr, als man manchmal denkt. Sie müssen nur die Richtigen für die richtigen Aufgaben rekrutieren, dann haben Sie, Herr Bundesrat, und Ihre Kolleginnen und Kollegen den bundesrätlichen Lohn schon fast verdient.

Auch im vergangenen Jahr bin ich in der Parlamentsarbeit nach meinem Empfinden wieder viel zu oft dem bundesrätlichen Ansinnen begegnet, ohne Not neue Bundesaufgaben übernehmen oder wahrnehmen zu wollen. Obwohl es anfänglich nur als neue Bundeskompetenz daherkommt, führt es mindestens personell sofort zu Mehrbelastungen. In den allermeisten Fällen erwachsen daraus dann mit der Zeit auch neue Finanzierungsaufgaben. Der Bundesrat ist in dieser Frage viel zu wenig konsequent und, speziell darauf bezogen, auch zu verwaltungsgläubig. Hier muss eine strikte Linie verfolgt werden, um die Glaubwürdigkeit des sorgsamen Umganges mit den Bundesgeldern auch gegenüber dem Parlament zu stärken. Der Bundesrat und nicht das Parlament führt die Geschäfte. Er ist in der Vorbildrolle und nimmt diese meines Erachtens zu wenig wahr.

Nun noch ein paar Worte zu den Aussichten: Mit der Steuervorlage 17, der AHV-Reform, der Beseitigung der Heiratsstrafe und dem Abbau von Zöllen stehen jährlich wiederkehrend milliardenschwere Projekte an. Unser Schuldenrucksack ist noch mit fast 100 Milliarden Franken gefüllt. Es besteht also kein Grund zum Übermut, und der Tag, an dem die zum Glück bestehende Schuldenbremse die Budgetberatung wieder sehr stark bestimmen wird, naht beängstigend schnell. Wenn ich nun den Schüttelfrost auslösenden Entscheid unserer WAK bezüglich Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der AHV-Reform betrachte, lässt er mich nichts Gutes erahnen. Erstens trampelt er ordnungspolitisch sämtliche Grundsätze und Vorgaben nieder, zweitens werden die Bürgerinnen und Bürger an die Halfter genommen und am Nasenring an ihren beiden ablehnenden Einzelentscheiden vorbeigeführt. Der Zweck heiligt längst nicht jedes Mittel. Damit es klar ist und ich mir am Donnerstag in unser aller Interesse ein Votum ersparen kann: Diese Verknüpfung jedenfalls machen Sie ohne Hösli.

Wenn wir gerade beim Wort "sparen" sind, ist auch auf die finanzpolitischen Auswirkungen einer solch völlig artfremden Verknüpfung in diesem Ausmass einzugehen. Das ist finanzielle Hochrisikopolitik. Deshalb wundere ich mich, dass Sie, Herr Finanzminister, dazu Beifall klatschen. Dieses Vorgehen öffnet zukünftigen finanzpolitischen Schlaumeiereien Tür und Tor. Das war noch nie nachhaltig. Gute Finanzpolitik richtet sich langfristig aus, und da kann man nicht, wie im Tanzunterricht, jedem Rhythmus nachgehen. Das, was wir hier machen, ist kurzsichtig und ebenso gefährlich und zeugt nicht von grossem Respekt gegenüber Volksentscheiden - Unternehmenssteuerreform hin oder her.