Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2018-06-04
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2018-06-04
Wortprotokoll
Ich beginne mit dem Abschnitt zu den Behörden und Gerichten und spreche zuerst zur Bundesversammlung: Die Bundesversammlung schliesst mit 10 Millionen Franken unter dem Voranschlag ab. Als Grund dafür werden die Ausgabendisziplin und eine IT-Governance genannt, die greift und Projekte erst dann freigibt, wenn klare Ziele und Anforderungen gesetzt sind.
Zum Bereich Bundesrat habe ich keine speziellen Bemerkungen zu machen.
Zur Bundeskanzlei, inklusive des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, ist zu erwähnen, dass bei ihr ein Kreditrest aus zwei Hauptprojekten stammt: [PAGE 373] Erstens ist Gever Bund zu erwähnen. Hier hatte man aufgrund einer Beschwerde im Jahr 2016 Verzögerungen zu gewärtigen, die entsprechenden Kredite waren jedoch bereits von den Departementen an die Bundeskanzlei abgetreten worden. Es wird deshalb beantragt, den Kreditrest, der 2017 resultierte, als Reserve in das Jahr 2018 zu überführen. Zweitens gab es gleichzeitig eine dreimonatige Verzögerung beim Projekt Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen. Auch hier wird beantragt, den Restbetrag von 2,4 Millionen Franken als Reserve in das Jahr 2018 zu überführen.
Zur Staatsrechnung 2017 des Datenschutzbeauftragten: Hier ist ein kleiner Kreditrest zu vermelden; dieser rührt daher, dass die Reisetätigkeit geringer ausfiel. Zudem konnten die Ziele im Zusammenhang mit dem NFB nicht ganz erreicht werden, weil Priorisierungen gemacht werden mussten.
Zum Bundesgericht, zum Bundesstrafgericht und zum Bundesverwaltungsgericht gibt es keine besonderen Bemerkungen anzufügen.
Zur Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft: Die Rechnung der Aufsichtsbehörde ist überschaubar und einfach dargestellt. Sie hat um 200[NB]000 Franken besser abgeschlossen als im Budget vorgesehen.
Zur Bundesanwaltschaft: Hier resultieren ein Aufwand von 57,2 Millionen Franken und ein Ertrag von 1,3 Millionen Franken. Damit liegen diese Zahlen im Rahmen der Rechnung 2016. Weitere Bemerkungen dazu gibt es nicht.
Zum Schluss noch zum Bundespatentgericht: Die Ausgaben des Bundespatentgerichtes im Jahr 2017 betrugen 1,5 Millionen Franken und lagen damit 7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Die Einnahmen aus Gerichtsgebühren lagen mit 670[NB]000 Franken tiefer als im Vorjahr. Das Bundespatentgericht wird vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum finanziert.
Das sind meine Bemerkungen zum Bereich Behörden und Gerichte.
[VS]