Jans Beat · Nationalrat · 2018-06-04
Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-04
Wortprotokoll
Ich spreche nur zum Antrag der Minderheit Jans, also zu Ziffer 4; es geht um einen der Gründe für die Rückweisung des Berichtes. Aber zuerst scheint es mir wichtig zu sein, darauf hinzuweisen, dass hier ein fundamentales Missverständnis vorliegt; ich glaube, die Mehrheit hat etwas wirklich nicht begriffen. Als ich die Voten gehört habe, wurde mir das wieder bewusst: Man hat das Gefühl, dass man mit diesen Begründungen den Bundesrat zu etwas verpflichten könne. Das ist aber nicht so. Deshalb wurde in diesem Rat meines Wissens auch noch nie ein solcher Bericht zurückgewiesen. Wir entscheiden bei diesem Bericht ja gar [PAGE 772] nichts. Das ist irgendeine Auslegeordnung des Bundesrates. Die Vorlage wird kommen, und dann werden wir entscheiden. Die Idee zu glauben, wenn man mit etwas in diesem Bericht nicht zufrieden ist, müsse man ihn zurückweisen, ist völlig falsch.
Aber trotzdem: Wir sind jetzt durch diese seltsame Anlage, weil eine knappe Mehrheit der Kommission das so wollte, gezwungen, Begründungspunkt für Begründungspunkt zu diskutieren, obwohl sie keine rechtsverbindliche Qualität haben. Der Ständerat will diese Punkte gar nicht zurückweisen, weshalb die Begründungen auch nicht relevant sind. Wenn man vom Bundesrat etwas will, muss man eine parlamentarische Initiative, eine Motion einreichen, einen Zusatzbericht verlangen. Und der Ständerat muss dem dann auch noch zustimmen. Dann hat der Bundesrat tatsächlich zu gehorchen. Aber in diesem Fall ist das eine Übung - ich weiss nicht - fürs Schaufenster.
Zur Begründung von Ziffer 4, die ja besonders interessant ist: Wir sollen den Bericht zurückweisen, weil der Bundesrat seinen Fahrplan überdenken soll; er soll den Fahrplan anpassen. Aber er hat in diesem Bericht gar keinen besonderen Fahrplan präsentiert. Er hat einfach gesagt, was er bei der Agrarpolitik immer tut: Rechtzeitig präsentiere ich Ihnen die Botschaft, sodass, wenn der Agrarkredit ausläuft, rechtzeitig wieder eine Grundlage für den neuen Agrarkredit da ist. Das hat er gemacht. Und jetzt sollen wir diesen Fahrplan anpassen. Dieser Auftrag könnte nicht unklarer formuliert sein. Er sagt nicht einmal, ob wir schneller sein sollen oder langsamer sein sollen als die Volksinitiativen, die unterwegs sind. Er sagt überhaupt nichts.
Das ist ja das Interessante: Dieser Antrag kommt von Nationalrat Toni Brunner. In der Kommission hat er damit zum Ausdruck bringen wollen - ich zumindest habe diesen Eindruck gehabt, ich habe es nochmals nachgelesen -, dass man sich Zeit lassen solle. Das heisst, die Vernehmlassung zur Agrarpolitik soll noch nicht im Herbst präsentiert werden, sondern eher später. So habe ich es verstanden. Jetzt hat er aber vorhin gerade gesagt: Nein, nein, sie sei fristgerecht zu planen. Dann macht dieser Auftrag sowieso keinen Sinn, wirklich nicht. Ich weiss nicht, wie Sie es haben, aber ich sage vor diesem Hintergrund: Ich bin für klare Aufträge, in der Wirtschaft und in der Politik. Alles andere schafft Chaos.
Der Auftrag ist übrigens so unklar, dass am Tag danach in der "Bauernzeitung" stand, es gebe ein grosses Aufatmen, die Agrarpolitik werde verzögert, sie komme mindestens zwei Jahre später. Das stand in der "Bauernzeitung". Jetzt gilt offenbar wieder etwas anderes. Es hat doch keinen Wert, so zu politisieren! In diesem Sinn bitte ich Sie, diesen Begründungsschritt abzulehnen, einfach weil er völlig unklar ist, keinen Sinn macht.
In der Zwischenzeit hat es offenbar ein Gespräch zwischen dem Bundesrat und Vertretern der Kommissionsmehrheit gegeben, in dem man besprochen hat, wie man den Auftrag allenfalls im Zusammenhang mit der Trinkwasser-Initiative auslegen solle. Aber auch da ist zu sagen: Erstens wussten wir das nicht, als wir den Beschluss fassten, und zweitens muss das natürlich dann im richtigen Zusammenhang diskutiert werden. Aus unserer Sicht macht es überhaupt keinen Sinn, die Behandlung der Trinkwasser-Initiative möglichst zu beschleunigen, denn der Bundesrat hat ja in seiner Auslegeordnung gesagt, dass er in Zusammenhang mit der Reduktion von Pestiziden Massnahmen plant, erwägt. Wenn er das also sowieso bringt: Warum soll er das dann nicht auch bei dieser Abstimmung in die Waagschale werfen? Ich verstehe das überhaupt nicht. Aber wie gesagt: Hier wird irgendetwas gemischelt und werden völlig unklare Aufträge erteilt.
Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen und den Auftrag in Ziffer 4 in dem Sinn gar nicht erst zu formulieren.