Brunner Hansjörg · Nationalrat · 2018-06-04
Brunner Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-04
Wortprotokoll
Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 11. Januar 2018 die von Nationalrätin Sibel Arslan eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Die Initiative verlangt eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, sodass auf den Listen für die Nationalratswahlen beide Geschlechter mit mindestens einem Drittel vertreten sein müssen. Die Kommissionsmehrheit beantragt, der Initiative keine Folge zu geben.
Mit der Initiative soll der in der Bundesverfassung enthaltene Auftrag zur Gleichstellung der Geschlechter bei den Nationalratswahlen umgesetzt werden. Die Initiantin begründet ihren Vorstoss damit, dass es auf nationaler und kantonaler Ebene zu wenig gezielte Massnahmen gebe, um die Geschlechterparität im Parlament zu fördern. Die Schweiz stehe im Vergleich zu den skandinavischen Ländern und zu Deutschland schlecht da. Diese hätten in den nationalen Parlamenten alle einen Frauenanteil von mindestens 30 Prozent erreicht. In einer gesetzlichen Quote von mindestens einem Drittel beider Geschlechter auf den Nationalratslisten sieht sie eine geeignete Massnahme zur Förderung der Geschlechterparität.
Die Initiative knüpft inhaltlich an die Vorschläge der Staatspolitischen Kommission Ende der Neunzigerjahre an, mittels geeigneter Massnahmen, unter anderem Frauenmindestquoten, den Anteil der kandidierenden Frauen zu erhöhen. Für die Kommission sind die Gründe, die seinerzeit letztlich zur Ablehnung der Vorschläge führten, nach wie vor gültig.
Alle Parteien haben bei den nationalen Wahlen ungeachtet ihrer Grösse eine Schlüsselaufgabe. Sie suchen das geeignete Personal und bündeln mit den vorhandenen Ressourcen ein für ihre Wählerinnen und Wähler möglichst attraktives Angebot. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Willensbildung in einer Demokratie. Nach Auffassung der Kommission ist diese Aufgabe den Parteien mit der grösstmöglichen Gestaltungsfreiheit zu überlassen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Quote - nicht nur eine Geschlechterquote, jede Quote - würde die Parteien unnötig einschränken.
Ein Merkmal der nationalen Wahlen ist eine gewisse Parteienpluralität. Neben den grossen Parteien gibt es immer wieder auch kleinere Einheiten, die bestimmte Themen im Fokus haben, oder Parteien, die zwar national stark sind, aber in gewissen Kantonen nur eine sehr schmale Wähler- und Kandidatenbasis haben. Quoten sind in solchen Fällen ein unnötiger Eingriff in die letztlich kantonalen Besonderheiten eines jeden nationalen Wahlgangs.
Auch aus Sicht der Kandidatinnen hat die gesetzliche Quote zu viele Nachteile. Die Kommission sieht hier insbesondere, dass Kandidatinnen mit dem Prädikat "Alibikandidatin" versehen werden und als Listenfüllerinnen eine eher undankbare Rolle übernehmen müssten.
Für die Kommission sind die Möglichkeiten, welche die Parteien bei der Listengestaltung zugunsten von Kandidatinnen oder anderen speziell zu unterstützenden Gruppen haben, weit wirkungsvoller als eine Quote. Kumulieren, an die Spitze setzen oder ein fokussierter Wahlkampf zugunsten der Kandidatinnen sind erfahrungsgemäss starke Massnahmen.
Die Minderheit der Kommission unterstützt das Anliegen der Initiative auch mit dem Argument, dass einige Parteien zu wenig tun würden, um genügend Kandidaturen von beiden Geschlechtern aufzubauen. Es brauche rechtlichen Druck, damit die Frauenförderung nicht nur von bestimmten Parteien betrieben werde.
Für die Mehrheit der Kommission überwiegen die gewichtigen Nachteile einer Quote in einem letztlich offenen Verfahren, wie es Wahlen in einer Demokratie sind. Die Kommission beantragt mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative keine Folge zu geben.