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Gysin Remo · Nationalrat · 2002-06-19

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

In Artikel 150 Absatz 4 geht es - ein wenig versteckt - um die nicht ganz unwichtige Frage, wer mit anderen Staaten militärische Geheimdienstabkommen abschliessen darf. Sie wissen, dass Staatsverträge üblicherweise vom Parlament zu genehmigen sind und internationale Bagatellverträge in der Kompetenz des Bundesrates liegen. Militärische Geheimverträge - das wissen Sie von Südafrika und auch sonst - sind sicher keine Bagatellverträge. Aber es ist trotzdem richtig, dass der Bundesrat hier die Kompetenz hat, solche abzuschliessen. Das ist auch der Inhalt von Artikel 150 Absatz 4.

Bei gegebener Gesetzgebung ist hier aber eine Delegationsmöglichkeit auf die nächst untere Stufe zumindest nicht ausgeschlossen. Artikel 50 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes lässt diese Möglichkeit jedenfalls offen. Auch bei der Revision der Militärgesetzgebung, in Artikel 99 des Militärgesetzes, wo die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten angesprochen ist, ist keine Klarheit zu finden.

Es ist die Absicht meines Antrages, diese fehlende Klarheit zu schaffen, mit dem Zusatz, dass eine Kompetenzdelegation an untere Stellen ausgeschlossen wird. Das ist umso notwendiger, als im Geheimdienstbereich eine gewisse Undurchsichtigkeit - um nicht zu sagen ein Filz - zu beobachten ist. Geheimdienste schliessen nämlich auch unter sich internationale Verträge ab, und wir wissen, nicht erst seit den Achtzigerjahren, dass dies z. B. mit Südafrika auf unterer Beamtenebene geschehen ist und geschieht. Auch im [PAGE 1006] Geheimdienstbereich braucht es eine klare Führung. Es braucht klare Verantwortungs- und Kompetenzzuteilungen.

Deswegen bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.