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Eberle Roland · Ständerat · 2018-06-05

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05

Wortprotokoll

Ich möchte zunächst zu Artikel 5 zwei, drei Sachen genereller Art sagen. Bei den Absätzen 1 bis 4 geht es um Tiere, auch Vögel, die jagdbar sind. Es werden hier die Schonzeiten für die einzelnen Arten geregelt. Das Bafu hat uns in einem umfassenden Bericht dargelegt, wie sich die Situation heute präsentiert. Aufgrund dieses Berichtes haben wir diese Liste bereinigt.

Zu Artikel 5 Absatz 5: Hier geht es um die Frage der Verkürzung oder der Veränderung der Schonzeiten, die dazu dienen soll, zu grosse Bestände zu vermindern, die Artenvielfalt zu erhalten oder seuchenpolizeiliche Massnahmen umzusetzen. Dabei soll gemäss bundesrätlichem Entwurf nicht mehr die Zustimmung des Bafu erforderlich sein, sondern, im Sinne der Verschlankung, nur noch eine Anhörung des Bafu erfolgen. Die Minderheit Zanetti Roberto will den altrechtlichen Zustand belassen und fordert, dass das Bafu weiterhin die Bewilligungsbehörde für derartige Entscheide sei.

Die Kommission hat in diesem Punkt mit 8 zu 4 Stimmen dem bundesrätlichen Entwurf zugestimmt.

Noch ein Hinweis an Birdlife Schweiz: Wir haben aufgrund dieses neuen Berichtes des Bafu einige Tiere neu von den jagdbaren Arten zu den nichtjagdbaren Arten transferiert, nämlich die Bergente, die Eiderente, die Eisente, die Knäkente, die Krickente, die Löffelente, die Pfeifente, die Samtente, die Schellente, die Schnatterente, die Spiessente, die Tafelente und die Trauerente. Wir haben hier doch im Sinn des Wildtierschutzausbaus gehandelt und haben all diese Wasservögel zu geschützten Tieren erklärt. Im Übrigen - das darf ich aus der Kommission ausplaudern - stammt der Antrag von unserem Glarner Jäger Werner Hösli.

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