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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-06-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-06-05

Wortprotokoll

Auch Artikel 4 basiert auf einem von beiden Räten angenommenen Vorstoss, auf dem Postulat Landolt. Auch hier staune ich ein wenig: Sie erwähnen den Föderalismus, aber auch hier haben in der Vernehmlassung 16 Kantone zugestimmt, nebst der grossen Mehrheit der anderen angefragten Organisationen usw. Es ist also nicht so, dass die Kantone sich beengt oder beschnitten fühlen, sondern die Kantone sagen, es macht Sinn, zwischen Jagdprüfung und Jagdfähigkeit zu unterscheiden.

Als wir das im Vorfeld am runden Tisch diskutierten, war ein Zürcher Regierungsrat und passionierter Jäger mit Zürcher Prüfung dabei, der im Kanton Graubünden nicht jagen darf. Er kann vielleicht dorthin eingeladen werden. Ein anderer hat andere Beispiele genannt: Es kommt eben auch vor, dass ein Walliser, der in seinem Kanton eine Prüfung abgelegt hat, eine Bündnerin heiratet oder umgekehrt. Mit unserem Entwurf müsste er, wenn er umzieht, die Prüfung im neuen Kanton nicht nochmals ablegen, sondern die Prüfung wäre gültig, wie das sonst bei allen Berufen der Fall ist. Selbst mit der Autoprüfung dürfen Sie den Kanton wechseln. Die Prüfung wäre also gültig. Andere, zusätzliche Erfordernisse wie Patente oder Revierrechte bleiben weiterhin Sache des Kantons. Also, machen Sie doch kein Drama daraus! Ich finde es ehrlich gesagt eigentlich wirklich völlig normal, dass eine Prüfung, die man in einem Beruf oder einem bestimmten Bereich ablegt, grundsätzlich von anderen Kantonen anerkannt wird, und nur darum geht es. Sie dürfen Weiteres kantonal regeln.

Herr Ständerat Rieder, ich muss mich immer für den Rechtsstaat wehren. Wir haben ein Gutachten - wir wussten ja, dass sicher der Einwand kommt, dass die Regelung einen Eingriff in die kantonale Hoheit darstelle. Ein Gutachten der Uni Zürich bestätigt, dass die Regelung des Bundes absolut verfassungskonform ist und das kantonale Regal respektiert. Wir konzentrieren uns auf die Prüfungsinhalte, und diese sind eben weiss Gott Sache des Bundes. Es sind Minimalvorgaben an den Prüfungsinhalt, und jeder Kanton darf weiterhin die Jagdfähigkeit unterschiedlich regeln.

Herr Ständerat Hösli, Ihr Kanton ist ja gerade ein Vorbild. Der Kanton Glarus akzeptiert heute nichteinheimische Jäger, also auch solche mit Zürcher Prüfung. Der Regierungsrat, der mit mir am runden Tisch war, darf im Kanton Glarus jagen, das funktioniert problemlos. Sie machen das. Sie geben ihnen sogar einen Teil der Patente ab, mit höheren Gebühren, aber das dürfen sie alles. Deshalb können Sie doch sagen, dass sich das Glarner Modell schweizweit anwenden liesse. Das finden wir sehr gut.