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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-06-05

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-06-05

Wortprotokoll

Ich kann dazu nicht sehr viele Ausführungen machen. Ich sehe das mehr juristisch. Das Beschwerderecht ist in der Regel über zwei Stufen garantiert. Man müsste vielleicht eher über die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde reden. Hier geht es auch um einen zeitlichen Aspekt. Insofern ist das wahrscheinlich einfach eher ein Argument, das dann dazu dienen würde, dass man den Artenschutz oder die Gefährdung abwägen müsste. Da braucht es eigentlich die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung. Wir haben das Anliegen, da es in Form eines Einzelantrages kam, selber nicht geprüft. Wir stehen ihm aber skeptisch gegenüber.