preparatory:AB 2308
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Es ist verschiedentlich gesagt worden, die rechtlichen Grundlagen für die Arbeitsschutzbestimmungen im Waldgesetz würden ausreichen. Dem ist aber nicht so: Es gibt zwar Arbeitsschutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht aber für die selbständig im Wald Tätigen. Und genau diese Lücke müssen wir mit einer Revision des Waldgesetzes schliessen.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, welche gravierenden Folgen die Arbeitsunfälle haben. Wir haben Zahlen für die professionellen Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter. Die volkswirtschaftlichen Kosten aller Unfälle - es sind etwa 2500 im Jahr - betragen in etwa 50 Millionen Franken. Wenn die privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer dazugezählt werden - dafür ist man auf Hochrechnungen angewiesen -, rechnet die Suva mit etwa 10 000 Arbeitsunfällen im Jahr, wovon 20 tödlich verlaufen.
Die daraus entstehenden volkswirtschaftlichen Kosten belaufen sich auf etwa 180 Millionen Franken. Das müsste Ihnen auch zu denken geben. Das ist mit ein Grund - neben dem menschlichen Leid, das damit verbunden ist -, dass sich der Bundesrat intensiv damit beschäftigen muss, wie die Arbeitssicherheit für die Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter erhöht werden kann.
Es hat sich gezeigt - schon beim Sturm Vivian und auch jetzt bei Lothar -, dass die getroffenen Massnahmen aufgrund der bestehenden gesetzlichen Grundlagen nicht ausreichen.
Ich bitte Sie, die Motion 00.3011 zu überweisen, damit das Problem endlich seriös an die Hand genommen wird.