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Engler Stefan · Ständerat · 2018-06-05

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2018-06-05

Wortprotokoll

Ich bin Bergler. Ich bin Jäger. Ich liebe die Wildtiere. Vor allem aber liebe ich die Menschen, die in den Bergen leben, dort ihre Existenz haben und auch mit Konflikten konfrontiert werden, die ihnen das Grossraubwild auferlegt.

Ich beschränke mich auf drei Gedanken: Der erste Gedanke betrifft das Verhältnis Bund und Kantone im Rahmen der Jagdgesetzgebung und im Speziellen bezüglich des Arten- und Lebensraumschutzes. Es ist so, dass es zu Recht Sache des Bundes ist, den Bereich des Arten- und Lebensraumschutzes umfassend zu regeln. Es geht um eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, und die kann nur der Bund wahrnehmen, nicht jeder Kanton für sich. Es ist allerdings nicht Sache des Bundes, auch noch für den Vollzug besorgt zu sein. Wir machen in vielen Bereichen die Erfahrung, dass der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen definiert und die Kantone für die Umsetzung verantwortlich sind. Man nennt das Vollzugsföderalismus. Es wäre deshalb völlig verfehlt, jetzt die Umsetzungsverantwortung bei der Regulierung geschützter Arten zwischen Bund und Kantonen aufzuteilen. Innerhalb der Rahmenbedingungen des Bundes sollen die Kantone sie autonom vollziehen können. Sie können das auch. Sie kennen das Gebiet, in dem sich das Raubwild aufhält. Sie kennen das Streifgebiet von Rudeln. Sie unterstützen den Herdenschutz. Sie stehen im Kontakt mit den Geschädigten, und vor allem sind es die kantonalen Wildhüter, die, falls es nötig ist, die Abschüsse zu tätigen haben.

Ich habe während zwölf Jahren im Kanton das Departement geführt, dem auch die Jagd angegliedert war. Ich habe in diesen zwölf Jahren die Rückkehr des Bären erlebt, die Rückkehr der Wölfe und auch die ganzen emotionalen Diskussionen rund um das Thema. Ich weiss, dass sich die Kantone und die Fachstellen in den Kantonen, die mit diesem Thema umzugehen haben, sehr wohl der Verantwortung bewusst sind und dass sie auch in der Lage sind, fachlich korrekte Entscheidungen zu treffen.

Wie Sie hören, geht es in den Berggebieten im Wesentlichen auch um die Akzeptanz des zurückgekehrten Grossraubwilds. Wenn Sie die Akzeptanz bei der betroffenen Bevölkerung erhöhen möchten, dann führt nichts daran vorbei - es ist auch für die Glaubwürdigkeit ein Schlüsselfaktor -, dass die Kantone ermächtigt werden, die notwendige Umsetzung zu organisieren. Wenn Ihnen, Herr Kollege Jositsch, ein Kantonsvertreter sagt, man würde es lieber sehen, wenn der Bund die Entscheidungen fällt, weil man selber einem Konflikt aus dem Weg gehen möchte, dann braucht er oder sie Nachhilfeunterricht in Föderalismus.

Mein zweiter Gedanke betrifft die Lebensart und das Verhältnis zwischen Berglern und Städtern - Sie haben das auch angesprochen, Herr Kollege Jositsch. Das Berggebiet ist keine Wildnis und auch nicht Kenia für Zürcher. Der Wildnisgedanke schliesst nämlich die Menschen, die Bergler, aus der Natur und aus der Kulturlandschaft aus. Der Wildnisgedanke übersieht, dass die Alpen vom Menschen tiefgreifend veränderte Kulturlandschaften sind und dass die schützenswerte Pflanzenvielfalt und die vielfältigen Landschaften eng mit der bäuerlichen Nutzung verflochten sind. Würde man diese Kulturlandschaften im Berggebiet aufgeben, indem man sich zurückzieht und Wildnis schafft, würden damit Kultur, Geschichte, aber auch Vielfalt verlorengehen. Es ist meine feste Überzeugung, dass das nicht geschehen darf und dass der Staat die Verantwortung für das gesamte Territorium hat und somit auch für diese abgelegenen Gebiete.

Deshalb verhandeln wir heute, wenn wir über den Wolf sprechen, eigentlich auch über Fragen von viel grösserer Reichweite, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Es geht nicht nur um Artenvielfalt und den Platz von Grossraubtieren in der Kulturlandschaft, und es geht nicht nur um Gegensätze zwischen Stadt und Land, Naturschutz und Landwirtschaft oder modern und traditionell, wie das mit dem Verweis auf innerschweizerische politische Gegensätze immer wieder gerne suggeriert wird. Vielmehr geht es in der Debatte, welche wir jetzt zu diesem Thema führen - es gäbe noch andere vergleichbare Themen -, auch darum, Lebens- und Siedlungsformen zu akzeptieren, die den verschiedenen Interessen und Lebensentwürfen in der Schweiz gerecht werden. Es ist eine Diskussion, die indirekt auch die Beziehungen zwischen Stadt- und Berggebieten beleuchtet. Wir sprechen über die Koexistenz von Grossraubwild und Menschen. Wir sprechen aber auch über die Koexistenz von Berg- und Stadtbevölkerung.

Der dritte Gedanke betrifft das eigentliche Thema der Vorlage, nämlich das Verhältnis von Regulierung und Schutz. Was muss ein praxistaugliches Wolfsmanagement, damit es glaubwürdig und wirkungsvoll ist, leisten können? Die jährlichen Zuwachsraten bestimmen die [PAGE 398] Ausbreitungsgeschwindigkeit. Durch den heute praktizierten Artenvollschutz wächst die Population rasch an, was sich in verschiedenen europäischen Ländern auch nachweisen lässt. Relevante Faktoren dafür sind das Nahrungsangebot an Schalenwild und Nutztieren.

Eine möglichst konfliktfreie Koexistenz setzt eine Bestandesregulierung voraus, für die die Politik den Rechtsrahmen zu schaffen hat. Die Weidetierhaltung als ökologischste Tierhaltung muss in den Bergtälern auch in der Zukunft möglich bleiben. Herden sind, wo das möglich und zumutbar ist, durch geeignete Massnahmen zu schützen; darin liegt der akzeptierte Beitrag der Landwirtschaft.

Nicht tolerierbar sind illegale Wolfsabschüsse durch Jäger. Auch die Jäger haben sich mit den neuen Konkurrenten und den vorgefundenen Naturgegebenheiten zu arrangieren. Jagdliche Abschussplanungen für das Schalenwild haben in Zukunft diese Nutzungskonkurrenz zu berücksichtigen. Handlungsspielraum ist aber dort nötig, wo Wölfe die Scheu gegenüber Menschen und Siedlungen verloren haben, wo Problemwölfe geschützte Herden angreifen und wachsende Bestände das Freizeitverhalten und die Lebensart der Bergbevölkerung, wozu auch die Jagd gehört, beeinträchtigen und damit die Akzeptanz gefährden. Ich bin einverstanden: Auch bei dieser Vorlage ist letztlich Augenmass gefragt.

Einen Vorwurf von Kollege Minder kann man in der Diskussion nicht einfach so stehenlassen. Bis auf einen Teil seines Votums wurde die Diskussion zu diesem Thema ja recht sachlich geführt. Es ist auch verständlich, dass man, je nachdem, woher man kommt, unterschiedliche Sichtweisen hat. Wenn aber Kollege Minder die Behauptung in den Raum stellt, Bündner und Walliser würden, sofern der vorsorgliche Abschuss von Grossraubwild im Rahmen eines Grossraubtier-Managements erlaubt wäre, diese Tiere ausrotten wollen, hat er etwas nicht verstanden. Auch in unseren Kantonen ist man für die Frage sehr sensibilisiert; auch in unseren Kantonen findet sich eine Grosszahl von Menschen aller Generationen, die Freude am Grossraubwild haben. Man möchte aber die Konflikte, die sich daraus ergeben, lösen können. Entsprechend braucht es, wie es der Bundesrat auch vorschlägt und wie es in Teilen bereits in der geltenden Verordnung vorgesehen ist, die Möglichkeit, Wolfsbestände zu regulieren. Das Beispiel der Steinböcke und der Bartgeier, die in den vergangenen Jahrzehnten wieder zu uns zurückgefunden haben, wurde auch von Kollege Minder ins Feld geführt. Wir freuen uns darüber, das bereichert die Artenvielfalt selbstverständlich.

Eine kürzlich erschienene Studie, die die WSL zusammen mit der Universität Cambridge und dem Amt für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden durchgeführt hat, hat sich mit der Frage befasst, was geschehen ist, seit die Bündner - ab 1978 - die Steinböcke als geschützte Art bejagen. Die Studie kam zum Schluss, dass die Steinböcke nicht ausgerottet wurden - in Graubünden leben 40 Prozent aller Steinböcke, die es in der Schweiz gibt. Sie wurden durch die Bejagung weder ausgerottet, noch wurden sie in ihrer Konstitution beeinträchtigt. Die Steinböcke sind immer noch gleich stark, gleich mächtig, haben ein gleich langes Gehörn. Das ist ein guter Beweis dafür, dass die Bestandesregulierung durch die Jagd erfolgreich sein kann, wenn sie in nachhaltiger Art und Weise geschieht. Die Steinbockjagd im Kanton Graubünden ist das beste Beispiel dafür, dass die Jagd so gemacht werden kann, dass sie die Bestände von geschützten Arten nicht gefährdet.

Ein Argument, das von der gegnerischen Seite immer wieder ins Feld geführt wird und mich extrem stört, ist folgendes: Es würden ja in den Bergen Tausende von Schafen abstürzen, an Krankheiten sterben, sie seien von Seuchen betroffen, würden verlorengehen usw. Da sei es ja nicht so schlimm, wenn daneben noch ein paar Hundert Schafe vom Wolf gerissen würden. Ja, glauben Sie, dass die Bauern die Schafe halten, um sie den Wölfen zu verfüttern? Diese Bauern haben einen guten Grund, Tiere zu halten, und sollten respektiert werden.

Ich bin selbstverständlich für Eintreten auf diese Vorlage.