Reimann Maximilian · Nationalrat · 2018-06-05
Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-05
Wortprotokoll
Sie kennen es aus eigener Erfahrung: Über die Schweiz werden von internationalen Organisationen, denen sie angehört, oder von Untergremien solcher Institutionen in periodischen Abständen sogenannte Länderberichte erstellt. Darin wird geprüft, ob die Schweiz bestimmten völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt - die sogenannten Länderexamen wie etwa zur Geldwäscherei, zum Minderheitenschutz usw. -, oder es wird eine Bestandesaufnahme zu bestimmten politischen Themen vorgenommen, so etwa zu Fragen aus dem Steuerbereich. Die Berichte, erstellt von internationalen Beamten oder von Verwaltungsexperten aus Mitgliedländern, enthalten in der Regel Lob, Tadel und Empfehlungen. Das betroffene Land hat ein Mitspracherecht bei diesen Berichten. Konkret bei uns: Der Bundesrat bekommt mittels des sogenannten Konsultationsverfahrens Einblick in den Berichtsentwurf und kann dann Änderungen anbegehren. Das Parlament oder zumindest die zuständigen Kommissionen erhalten dann vom Bundesrat die definitive Version der Länderberichte zur Kenntnisnahme.
Mit diesem Vorgehen ist die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates nicht mehr ganz einverstanden. Sie sucht nach einem besseren Einbezug in das Konsultationsverfahren. Deshalb hat sie mit 9 zu 6 Stimmen bei 8 Enthaltungen die vorliegende Motion 18.3378 verabschiedet. Sie beauftragt damit den Bundesrat, das Parlament nicht nur nachträglich über Länderberichte zu informieren, sondern dieses auch bereits angemessen in die Prüfung von Entwürfen einzubeziehen. Ihre Kommission beruft sich dabei auf das dem [PAGE 809] Parlament gemäss Artikel 152 des Parlamentsgesetzes zustehende Recht, vom Bundesrat zu aussenpolitischen Vorhaben konsultiert zu werden. Dazu gehören gemäss der Kommission auch die Länderberichte, denn sie enthalten Wertungen über unser Land, die im Entwurfszustand nicht allein vom Bundesrat, sondern auch von den zuständigen Kommissionen des Parlamentes behandelt werden sollen. Wir verlangen also nicht den Beizug im Detail, sondern bloss einen angemessenen Einbezug, um nicht unnötige Bürokratie zu erzeugen.
Abschliessend noch zur elementaren Grundsatzfrage: Warum soll das Parlament früher als bisher in die Vorprüfung eines Länderberichtes mit einbezogen werden? Die APK hat - Herr Bundesrat, ich möchte Ihnen dies persönlich sagen - keineswegs aus Misstrauen gegenüber dem Bundesrat diese Motion angenommen. Vielmehr geht es darum, dass Kritiken von internationalen Organisationen gegenüber unserem Land wie auch Empfehlungen, die in Unkenntnis von Landesgepflogenheiten an uns adressiert werden, rechtzeitig vom Parlament zur Kenntnis genommen, diskutiert und allenfalls abgeblockt werden können. Wir wollen nicht mehr einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Das Parlament beziehungsweise die zuständige Kommission kann das - und das sage ich nochmals direkt dem Herrn Bundesrat - entschlossener tun als der gelegentlich etwas zu brav, zu zurückhaltend agierende Bundesrat.
Vergessen Sie nicht, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Verfasser von Länderberichten, sitzen sie nun in der OECD zu Paris, im Europarat zu Strassburg oder in einer Unterorganisation der Uno, haben gelegentlich die Tendenz, gewisse Länder anders und strenger zu beurteilen, die Schweiz nicht ausgenommen. Ein koordiniertes Vorgehen von Regierung und Parlament macht also Sinn, wenn Länderberichte zu uns kommen, die nicht der Realität entsprechen und als Folge davon die Schweiz international negativ darstellen oder sie allenfalls gar auf graue oder schwarze Listen setzen.
Deshalb bitte ich Sie namens der Kommission, die Motion Ihrer Kommission zu unterstützen.