Engelberger Eduard · Nationalrat · 2002-06-19
Engelberger Eduard · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Ich vertrete bei Artikel 6 der Verordnung der Bundesversammlung über die Armeeorganisation eine starke Minderheit, die in der Kommission mit 10 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung unterlegen ist.
Wenn Sie in Zukunft - nach 2004 - eine Armee wollen, von der man in diesem Land nach wie vor sagen kann, dass sie flächendeckend, im Auftrag der ganzen Bevölkerung, operieren kann, dann müssen Sie der Minderheit zustimmen. Wir suchten nach einer Lösung, die der Miliz mehr Rechnung trägt, die eine bessere und vertiefte, flächendeckende regionale Verankerung bringt und die in der Vernehmlassung vielfach geforderte ungeteilte Führungsverantwortung von den territorialen Regionalstäben über die Brigaden bis zu den Bataillonen konsequent umsetzt.
Mit dem Antrag der Minderheit erreichen wir effektiv eine bessere regionale Verankerung, zusammen mit den vier Territorialregionen, wie sie im Armeeleitbild vorgesehen sind und in diesem Rat auch akzeptiert wurden. Diese bessere [PAGE 1013] Verankerung bestätigt auch das VBS in allen seinen Antworten auf diese Frage.
Dieser Antrag sieht auch keine Ter-Regionalstäbe mehr vor, bestehend aus 77 Milizoffizieren ohne Truppen, wie das die Fassung des Bundesrates und der Antrag der Mehrheit vorsehen. Es gibt also keine Milizstäbe, die planen und planen, vorbehaltene Entschlüsse fassen und mehr oder weniger ungeduldig warten, bis sie einmal im Assistenz- oder Ausbildungsdienst zum Einsatz kommen.
Man sagt uns zwar, diese regionale Verankerung finde bei der Rekrutierung und der Einteilung in die Bataillone statt. Dem ist so, und das ist ein Teil dieser Verankerung. Es ist aber auch die Mindestanforderung, die die Kantone nach dem nicht ganz freiwilligen Verzicht auf die kantonale Militärhoheit an die "Armee XXI" stellen.
Den zweiten wichtigen Teil der zusätzlichen, besseren Verankerung bildet die Unterstellung der Brigaden und Bataillone in ihren angestammten Territorialregionen. Diese bringt den Kommandanten und Truppen eine zusätzliche Nähe und Verbindung zur Bevölkerung, aber vor allem auch zu den Behörden der Gemeinden und Kantone. Sie erhalten quasi eine Heimat, wie das bisher der Fall war und von der Bevölkerung auch geschätzt wurde.
Mit der Grundgliederung in Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung in Territorialregionen unterhalb der Kriegsschwelle, beim Ausbildungs- und Assistenzdienst im Land, will die Minderheit auch einer zu starken zentralistischen Führung von Bund und Armeezentrale in Friedenszeiten entgegenwirken.
Man macht uns zusätzlich den Vorwurf, wieder in ein altes System zurückzufallen, das notabene nicht schlecht war. Dies trifft aber nicht zu; das Konzept der "Armee XXI" nach Armeeleitbild und Militärgesetz bleibt bestehen. Die Modularität und die Lehrverbände bleiben erhalten; sie haben die gleichen Aufgaben wie bei der Fassung des Bundesrates. Es gibt lediglich eine Änderung, nämlich dass es in der Ausbildung eine Führungsebene mehr gibt.
Diese zusätzliche Führungsebene ist absolut vertretbar und verantwortbar - das wurde uns auch gesagt - und tut so im Sinne einer Friedenskonzession, Herr Bundesrat, der Effizienz der Ausbildung keinen Abbruch. Im Gegenteil, sie fördert auch die ungeteilte Führungsverantwortung auf allen Stufen bis zum Leutnant und Unteroffizier hinunter, wie sie im Gesetz in den Artikeln 55 und 56 neu verankert wurde.
Dazu ist ganz klar hervorzuheben, dass diese Grundgliederung keine Einsatzgliederung ist. Sie ist es weder innerhalb der Brigaden noch innerhalb der Territorialregionen. Die Armeeführung ist und bleibt immer frei für Umgruppierungen, sei es für die Ausbildung, den Assistenzdienst im Land oder den Einsatz. Wir haben auch keine Neuerfindung oder ein neues Konzept der "Armee XXI" gemacht, sondern lediglich das Modell des Armeeleitbildes (BBl 2002 1015) umgesetzt und den Begriff der Grundbereitschaft in eine Grundgliederung umfunktioniert. Damit wäre der Vorwurf des Rückfalls ins Alte und Traditionelle zum zweiten Mal widerlegt.
Unser Minderheitsantrag gleicht der Fassung des Ständerates, der vor allem im Sinne der Wahrnehmung seiner föderalistischen Aufgabe im Zweikammersystem eine regionalverträglichere und regional verankerte Lösung wollte. Er hat jedoch auch nach unserer Meinung über das Ziel hinausgeschossen, indem er auch den Einsatz der Armee dezentral regelte. Das wollen wir nicht, deshalb schlagen wir in den Absätzen 3 und 4 eine absolute Trennung von Friedensdienst und Einsatz vor. Das ist der wesentliche Unterschied zum Ständerat, den der Bundesrat auch unbedingt fordert und der auch völlig normal ist; alles andere wäre falsch. Somit kann der Antrag der Minderheit sicher auch von Herrn Bundesrat Schmid ohne Verlust an Glaubwürdigkeit mitgetragen werden, so hoffen wir es wenigstens.
Im Weiteren ist für uns die Aufzählung der Einsatzbrigaden in Absatz 1 Buchstabe h von zentraler Bedeutung. Diese Aufzählung muss in der Verordnung verankert sein, einer Verordnung, die von der Bundesversammlung zu jeder Zeit auf Antrag des Bundesrates oder des Parlamentes angepasst werden kann.
Herr Bundesrat, bei dieser Gelegenheit weisen Sie immer wieder auf einen vom Ständerat beantragten Controlling-Artikel, Artikel 149b des Militärgesetzes, hin. Wir finden ihn auch berechtigt, und er stärkt ebenso sehr die Position des Parlamentes wie auch jene der Sicherheitspolitischen Kommissionen. Aber mit diesem Controlling sind unser Anliegen und der Wille und Wunsch nach einer besseren Verankerung der Armee nicht wegzudiskutieren. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, eine "Armee XXI" zu schaffen, die wieder dem Volk gehört und nicht zentralistisch vom Pentagon bzw. Bundeshaus aus kommandiert wird. Dazu frage ich mich: Wer führt, wenn ein ähnliches Ereignis wie jenes vom 11. September 2001 in New York in Bern passiert? Ich denke, mit Vorteil die Territorialstäbe oder ein Territorialstab. Darauf müssen diese aber vorbereitet, dafür ausgebildet und geschult sein, mit Truppen und nicht als Statisten.
Ich bitte Sie, aus all diesen plausiblen, konzeptionell der "Armee XXI" nicht abträglichen, aber milizfreundlichen Gründen, der Minderheit zuzustimmen. Sie fällt nicht in die "Armee 61" oder "Armee 95" zurück, sie verhindert auch nicht eine optimale Ausbildung. Im Gegenteil, sie braucht keine zusätzlichen Mittel für die Führungsstrukturen wie die Fassung des Ständerates und kostet im Betrieb kaum mehr. Sie verbessert die Stellung der Milizoffiziere in diesen Milizstäben ohne Truppen, sie entspricht dem Armeeleitbild, sie fördert die Verankerung der Armee und der Brigaden im Volk, auf das wir auch in Zukunft müssen zählen können. Ich denke dabei an die nächsten Militärvorlagen, z. B. an jene bezüglich der Flugzeuge, die dem Souverän wieder vorgelegt werden müssen.
Deshalb beantrage ich Ihnen im Namen der Minderheit mit Überzeugung ein Ja zu diesem Konzept.